Auszug - Haushaltsentwurf frühzeitig vorlegen
Hinweis: Die Beratung zu den TOP 4-7 erfolgte in dieser Reihenfolge nach TOP 2 (vgl. Hinweis zu TOP 3).
Die antragstellende Fraktion begründet die Vorlage und sieht für die Beratungen in der BVV und ihren Ausschüssen den Mindestzeitraum von acht Wochen für zwingend an. Herr Naumann führt dazu aus, dass die terminliche Lage der Sommerferien, der entscheidende Faktor für den Beratungszeitraum der BVV bildet, da diese die einzige flexible Variable im Aufstellungsverfahren sind. Startpunkt einer Aufstellung (die Übersendung der Globalsumme Ende April) und die Abgabe eines von der BVV beschlossenen Haushaltes (Mitte/Ende September) sind vom Parlament festgelegte Zeitpunkte, die die Senatsverwaltung für Finanzen 1:1 durchreicht und nachhält. Liegen die Ferien wie in diesem Jahr früh, bleibt der BVV mehr Zeit zur Beratung (vgl. TOP 4 – Thema: Aufstellungsrundschreiben). Bei mindestens acht Wochen Vorlauf zum BVV-Beschluss fiele der entsprechende Termin immer in die Sommerferien.
Die Mehrzahl der übrigen Ausschuss-Mitglieder tendiert dazu, den Ausführungen folgen zu können.
Herr Recke hält an der Drucksache fest und schlägt vor, die unter TOP 4 angesprochene Vorab-Überweisung in den Text der Drucksache einzubinden. Im weiteren Fortgang der Beratung bittet die einbringende Fraktion, die Drucksache erneut zu vertagen. Sie soll geschärft werden, insbesondere auf Basis des Entwurfs zur Terminplanung für die Aufstellung des Haushaltes 2020/2021, der in der Sitzung des Ausschusses im Februar vom Bezirksamt vorgestellt wird.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |