Auszug - Barrierefreie Wahllokale
BV Juckel begründet den Antrag.
BzStR Herz berichtet, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf 172 Wahllokale vorhanden sind. Davon sind 139 barrierefrei und 13 mit einer Hilfsperson erreichbar. Zudem wird bereits in den Wahlbenachrichtigungen darauf hingewiesen, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Bei der Festlegung der einzelnen Standorte wird versucht, diese rollstuhlgerecht anzubieten. Eine 100% Umsetzung ist jedoch auf Grund örtlicher Gegebenheiten nicht immer möglich. Für sehbehinderte Menschen werden vom Allgemeinen Deutschen Blindenverein e.V. Schablonen zur Verfügung gestellt, die dieser Personengruppe eine ungehinderte Wahlmöglichkeit verschafft. Maßnahmen für gehörlose Menschen sind für die Wahlhandlung nicht relevant. Die Verfügbarkeit barrierefreier Parkplätze ist ebenfalls nicht notwendig, da alle Wahllokale nur wenige Mninuten vom Wohnort entfernt sind, bzw, die Möglichkeit der Briefwahl geben haben. Des Weiteren gibt es zwei zentrale Wahllokale in Charlottenburg-Wilmersdorf, welche unabhängig vom Wahlkreis barrierefrei für jeden geöffnet sind. Die übrigen 20 Wahllokale, welche nicht barrierefrei sind, sind überwiegend Schulen. Hier ist die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie die Abteilung Jugend, Familie Bildung, Sport und Kultur zuständig, um ggf. bauliche Veränderungen zu veranlassen.
Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelgenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie Informationen bezüglich der Barrierefreiheit in dem jeweiligen Wahllokal und zu Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt werden können, um eine Wahl im Wahllokal oder ggf. eine Briefwahl der betroffenen Wählerinnen und Wähler vorausschauend zu ermöglichen.
Dem zuständigen Ausschuss ist eine Liste aller Wahllokale vorzulegen und darzustellen, inwiefern jeweils Barrierefreiheit gewährleistet wird. Insofern Barrierefreiheit nicht vollständig gegeben ist, sind die geplanten Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen darzulegen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt zu ermöglichen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2019 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:10dagegen: 0 Enthaltung:5 |
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