Auszug - Barrierefreie Wahllokale  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0859/5 Barrierefreie Wahllokale
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE 
Verfasser:Röder/Dr. Buß/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Juckel begründet den Antrag.

 

BzStR Herz berichtet, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf 172 Wahllokale vorhanden sind. Davon sind 139 barrierefrei und 13 mit einer Hilfsperson erreichbar. Zudem wird bereits in den Wahlbenachrichtigungen darauf hingewiesen, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Bei der Festlegung der einzelnen Standorte wird versucht, diese rollstuhlgerecht anzubieten. Eine 100% Umsetzung ist jedoch auf Grund örtlicher Gegebenheiten nicht immer möglich.

r sehbehinderte Menschen werden vom Allgemeinen Deutschen Blindenverein e.V.  Schablonen zur Verfügung gestellt, die dieser Personengruppe eine ungehinderte Wahlmöglichkeit verschafft.

Maßnahmen für gehörlose Menschen sind für die Wahlhandlung nicht relevant.

Die Verfügbarkeit barrierefreier Parkplätze ist ebenfalls nicht notwendig, da alle Wahllokale nur wenige Mninuten vom Wohnort entfernt sind, bzw, die Möglichkeit der Briefwahl geben haben.

Des Weiteren gibt es zwei zentrale Wahllokale in Charlottenburg-Wilmersdorf, welche unabhängig vom Wahlkreis barrierefrei für jeden geöffnet sind.

Die übrigen 20 Wahllokale, welche nicht barrierefrei sind, sind überwiegend Schulen. Hier ist die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie die Abteilung Jugend, Familie Bildung, Sport und Kultur zuständig, um ggf. bauliche Veränderungen zu veranlassen.

 


 

Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelgenheiten empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie Informationen bezüglich der Barrierefreiheit in dem jeweiligen Wahllokal und zu Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf der Wahlbenachrichtigung  mitgeteilt werden können, um eine Wahl im Wahllokal oder ggf. eine Briefwahl der betroffenen Wählerinnen und Wähler vorausschauend zu ermöglichen.

Die Informationen sind aufzuschlüsseln in:
- rollstuhlgerecht,
- sehbehindertengerecht,
- gehörlosengerecht,
- Verfügbarkeit von barrierefreien Parkplätzen.

Des Weiteren sind diese Informationen auch im Internet mit einer barrierefreien Informationstechnik darzustellen.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist eine Liste aller Wahllokale vorzulegen und darzustellen, inwiefern jeweils Barrierefreiheit gewährleistet wird. Insofern Barrierefreiheit nicht vollständig gegeben ist, sind die geplanten Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen darzulegen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt zu ermöglichen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2019 zu berichten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:10dagegen:     0    Enthaltung:5

 
 

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