Drucksache - 0859/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.11.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie Informationen bezüglich der Barrierefreiheit in dem jeweiligen Wahllokal und zu Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt werden können, um eine Wahl im Wahllokal oder ggf. eine Briefwahl der betroffenen Wählerinnen und Wähler vorausschauend zu ermöglichen.
Dem zuständigen Ausschuss ist eine Liste aller Wahllokale vorzulegen und darzustellen, inwiefern jeweils Barrierefreiheit gewährleistet wird. Insofern Barrierefreiheit nicht vollständig gegeben ist, sind die geplanten Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen darzulegen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt zu ermöglichen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2019 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Anlässlich der Europawahl am 26. Mai 2019 wurden die Wahlberechtigten von Mitte April bis Anfang Mai über ihre örtlich zuständigen Wahllokale informiert. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Hinweis auf die Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) des jeweiligen Wahllokals.
Für sehbehinderte Menschen werden vom Allgemeinen Deutschen Blindenverein e.V. Schablonen zur Verfügung gestellt, die dieser Personengruppe eine ungehinderte Wahl ermöglichen.
Maßnahmen für gehörlose Menschen sind für die Wahlhandlung nicht relevant.
Die Verfügbarkeit barrierefreier Parkplätze ist in der Regel nicht notwendig, da alle Wahllokale vom Wohnort fußläufig gut erreichbar sind, bzw. die Möglichkeit der Briefwahl gegeben ist.
Von den 172 Wahllokalen in Charlottenburg-Wilmersdorf sind 139 Wahllokale (80,8 %) barrierefrei zu erreichen. 14 Wahllokale (8,1 %) sind eingeschränkt („barrierearm mit Hilfsperson“) erreichbar und 19 Wahllokale (11 %) sind nicht barrierefrei zugänglich.
Vom Bezirkswahlamt wird seit Jahren darauf geachtet, die Zahl der mobilitätseingeschränkten Wahllokale zu reduzieren. Leider ist dies nicht in jedem Fall möglich geeignete Räumlichkeiten zu finden; bzw. wären Umbaumaßnahmen unverhältnismäßig aufwendig.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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