Auszug - Outsourcing Elterngeld evaluieren  

 
 
32. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0863/5 Outsourcing Elterngeld evaluieren
Neu: Tätigkeiten der IBB in der Elterngeldstelle evaluieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Verwaltung stellt richtig, dass es sich bei dem Projekt Elterngeld in Zusammenarbeit mit der IBB nicht um Outsouring handelt. Die Elterngeldsachbearbeitung fand zu jedem Zeitpunkt in der Elterngeldstelle statt. Die Elterngeldstelle wird bei der Antragsbearbeitung durch Mitarbeiter*innen der IBB unterstützt.

 

Die Bearbeitungszeit hat sich vom Höchststand im März 2018 mit 23,8 Wochen auf 7 Wochen zum Abschluss des Projektes verkürzt. Die Verwaltung schlägt vor, anstelle einer Evaluation den Verlauf und die Ergebnisse des Projektes vorzustellen. Die Präsentation soll auch die Kosten für das Projekt beinhalten.

 

Frau Biewener schlägt folgenden Änderungstext vor:

 

„Das BA wird aufgefordert, eine Evaluation für die teilweise Übernahme von Tätigkeiten durch die IBB in der Elterngeldstelle vorzulegen.“

 

Die Überschrift des Antrages wird geändert in „Tätigkeiten der IBB in der Elterngeldstelle evaluieren“.

 

Der Antrag wird in der geänderten Fassung angenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür 11 - dagegen 1 - Enthaltung 0


 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Evaluation für die teilweise Übernahme von Tätigkeiten durch die IBB in der Elterngeldstelle vorzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, eine Kosten- Nutzen – Analyse der Auslagerung der Tätigkeiten der Elterngeldstelle an die IBB zu erstellen und mitzuteilen, für welchen Zeitraum diese Maßnahme weiter geplant ist und wie während der Bearbeitung von Elterngeldanträgen durch die IBB der Datenschutz gewährleistet wird.

Der BVV ist bis zum 30.06. 2019 zu berichten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:         1 Enthaltung: 0

 
 

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