Auszug - Keine Gefährdung im Straßenverkehr durch Baustellen  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0818/5 Keine Gefährdung im Straßenverkehr durch Baustellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Sempf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird von allen Fraktionen besprochen, dass das Personal für die im Antrag geforderte Umsetzung knapp ist. BzStR Herz weist darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt unwahrscheinlich ist. BV Kaas Elias weist auf das neue Mobilitätsgesetz hin, bei dem die ordentliche Beschilderung für Baustellen Pflicht ist.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion treten dem Antrag bei.

 


 

Beitritt:CDU-Fraktion

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die in der Drucksache 1217/4 geforderte Einhaltung der Baustellenaufsicht zu gewährleisten. Insbesondere die korrekte Einrichtung einer Baustelle hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer muss garantiert sein.

Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Belange von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu richten. Baustellen müssen deswegen so eingerichtet und abgesichert sein, dass sie vor allem für Kinder, Menschen mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Behinderungen deutlich erkennbar sind und kein unsicheres, unübersichtliches und unüberwindbares Hindernis darstellen.

Im Zuge dessen ist zu gewährleisten, dass ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen, um die geforderte Verkehrssicherheit und eine angemessene und fortlaufende Kontrolle der Baustellen sicherzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2018 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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