Drucksache - 0818/5  

 
 
Betreff: Keine Gefährdung im Straßenverkehr durch Baustellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Sempf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
12.09.2018 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
10.10.2018 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Beitritt:CDU-Fraktion

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die in der Drucksache 1217/4 geforderte Einhaltung der Baustellenaufsicht zu gewährleisten. Insbesondere die korrekte Einrichtung einer Baustelle hinsichtlich des Verkehrsflusses und der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer muss garantiert sein.

Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Belange von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu richten. Baustellen müssen deswegen so eingerichtet und abgesichert sein, dass sie vor allem für Kinder, Menschen mit Kinderwagen, Gehhilfen oder Behinderungen deutlich erkennbar sind und kein unsicheres, unübersichtliches und unüberwindbares Hindernis darstellen.

Im Zuge dessen ist zu gewährleisten, dass ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen, um die geforderte Verkehrssicherheit und eine angemessene und fortlaufende Kontrolle der Baustellen sicherzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2018 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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