Auszug - Bedarfsanalyse der IT-Strukturen an bezirklichen Schulen
Herr Hertel begründet den Antrag eingehend.
Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz führt hierzu aus, dass grundsätzlich die Schulen für die IT-Ausstattung zuständig sind. Gemäß Schulgesetz beinhalten die Schulbudgets auch Mittel für diese Ausstattung. Grundsätzlich bestehen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Vorgaben z.B. zu einer Mindestausstattung. In der Folge ist auch ein Soll-Ist-Vergleich nicht möglich. Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule entscheiden diese über die jeweilige Ausstattung in Bezug auf die ggf. vorhandenen Medienkonzepte. Der Schulträger unterstützt die Schulen selbstverständlich hierbei.
Der Antrag wird vertagt
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