Auszug - Kein Verzicht auf die Grunddienstbarkeit auf der "Cornelsenwiese"
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Verzicht auf die auf der der sogenannten Cornelsenwiese liegende Grunddienstbarkeit - Nutzung als Grünfläche - -zugunsten einer Bebauung nicht zu erklären. Mit dem Grundstückseigentümer sollen Gespräche mit dem Ziel geführt werden, dass das Bauvorhaben auf dem Objekt Sodener Str. ohne eine Bebauung der Grünflächen realisiert wird.
Begründung: Bei der Entscheidung über die Bebauung der Cornelsenwiese in der letzten Wahlperiode war den Bezirksverordneten nicht bekannt, dass auf dem entsprechenden Grundstück eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Bezirks zur Nutzung als Grünfläche liegt, auf die der Bezirk für eine Bebauung aktiv verzichten müsste.
Der BVV hat im Jahr 2016 das Bürgerbegehren Grünflächen übernommen und sich damit zum Schutz solcher Flächen verpflichtet.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 2 Enthaltung: 5 |
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