Auszug - Ein Argument zur Arbeitsplatzwahl Betriebskindergarten für die Mitarbeiter des BA Charlottenburg-Wilmersdorf   

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0620/5 Ein Argument zur Arbeitsplatzwahl
Betriebskindergarten für die Mitarbeiter des BA Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/D. Wagner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für Herrn Bulat erklärt sich der Antrag von selbst. Der Arbeitgeber soll mit einem Betriebskindergarten moderner und familiengerechter werden.

 

Herr Taschenberger reicht der Prüfantrag nicht aus, da Aufbau und Gestaltung des Betriebskindergartens offenbleiben. Darüber hinaus ist unklar, ob der Betriebskindergarten in einem Dienstgebäude des Bezirksamtes an den Start gehen oder hierfür Kitaplätze in der Umgebung freigehalten werden soll(en).

 

Einen Betriebskindergarten in einem Dienstgebäude des Bezirksamtes wird Frau Biewener nicht unterstützen. Sie weist darauf hin, dass auch Eltern-Kind-Räume für die Mitarbeiter*innen fehlen.

 

Aus Sicht von Herrn von Ertzdorff-Kupffer ist der Antrag ein Vorteil fürs BA, jedoch wird er diesem nicht beitreten.

 

Herr Saul unterstützt den Antrag.

 

Für Frau Röder bleibt offen, ob Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes um Unterstützung gebeten haben, hierfür Mittel im Bezirkshaushalt vorhanden sind oder beantragt werden müssen. Eine Trägerkooperation wäre denkbar, z.B. mit dem Kita-Eigenbetrieb Nordwest. Die Bedarfsabfrage bleibt abzuwarten. Sie weist darauf hin, dass der JHA hier nur mitberatend tätig ist.

 

Herr Rexrodt hält einen Betriebskindergarten für sinnvoll.

 

Herr Förschler hält beide Aspekte für wichtig, Unterbringung und Bildung der Kinder. Das Bezirksamt muss handeln und eine verbindliche Bedarfsabfrage bei den Mitarbeiter*innen veranlassen. Erst im Anschluss daran wäre die Möglichkeit der Einrichtung eines Betriebskindergartens zu prüfen. Herr Bulat ergänzt, dass sich bei negativem Bedarf der Antrag erledigen würde.

 

Der JHA beschließt den Antrag mehrheitlich (7/0/2).

 

 

 

 

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,

die BVV möge beschließen:

 

Das BA wird aufgefordert, eine Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten des Bezirksamtes durchzuführen und zu prüfen, in wie weit mit eigenen Mitteln bzw. unter Einbeziehung eines freien Trägers Kinder von Mitarbeitern des BA betreut werden können.

 

Der BVV ist bis zum 30.03.2018 zu berichten.

 

Begründung:

Gerade in der gegenwärtigen Situation in Deutschland ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Gut. Insbesondere Frauen mit kleinen Kindern können sich gerade nicht im Beruf verwirklichen – sie verzichten eher auf berufliche Entwicklungschancen, um die Erziehung der Familie zu gewährleisten. Auch mit Hilfe des Lebens- bzw. Ehepartners ist die Aufsicht bzw. Erziehung der gemeinsamen Kinder eben nicht gewährleistet. 

 

Ferner könnte in den Zeiten immer wieder angesprochener knapper Personalressourcen genau solch ein Angebot ein entscheidender Standortfaktor für hochqualifiziertes Personal bei der Berufswahl sein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen:         0 Enthaltung: 2

 
 

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