Auszug - Schulreinigung sichern!
Drucksache Nr. 0617/5 Antrag der CDU-Fraktion Betr. Schulreinigung sichern!
Überwiesen in: Schule (m) Umwelt (ffd.)
Der Ausschuss für Schule empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Schulreinigung durch die drei folgenden Punkte im Bezirk zu sichern:
1.) Ein Maßnahmenkatalog soll entwickelt werden, welcher bei Beschwerden der Schulen über eine mangelhafte oder ungenügende Gebäudereinigung, greifen soll. Hierbei sollen die Schulen, das Schulamt und das Facility Management eng zusammenarbeiten. Der Maßnahmenkatalog soll u.a. Rechnungskürzungen und örtliche Begehungen umfassen.
2.) Reinigungsfirmen sollen bei groben oder häufigen Verstößen den entsprechenden Senatsverwaltungen und Berliner Bezirken gemeldet werden. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf soll sich beim nächsten Rat der Bürgermeister dafür einsetzen, dass hierfür gemeinsam ein bezirksübergreifendes Meldeverzeichnis erstellt wird.
3.) Alle Schulhausmeister und Schulleitungen sollen eine Handlungsempfehlung bei Problemen mit der Schulreinigung erhalten. Dort soll explizit auf die Mängelmeldung und die Kummer-Nummer hingewiesen werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.
Begründung: Die Verstöße gegen vertraglich festgesetzte Reinigungsstandards an den bezirklichen Schulen häufen sich zunehmend. Da es dem Bezirk an personellen Kapazitäten fehlt, um eine dauerhafte Überprüfung der Schulreinigungen zu gewährleisten, sollte zumindest ein Maßnahmenkatalog konzipiert werden, welcher bei Beschwerden greift. Dieser sollte stufenweise aufgebaut werden, z.B. Stufe 1: eine Ermahnung zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Der Maßnahmenkatalog sollte auf einer höheren Stufe allerdings auch eine örtliche Begehung umfassen. Bei weiteren Verstößen sollten auch die Vertragsauflösung und die Neuausschreibung als Maßnahme zur Verfügung stehen. Alle Maßnahmen müssen klar definiert und auf einen engen Zeitraum bezogen werden. Ein bezirksübergreifendes Meldeverzeichnis würde die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken beim Thema Schulreinigung stärken. Hierdurch könnten Reinigungsfirmen bei häufigen und größeren Verstößen nicht einfach „den Bezirk wechseln“. Folglich steigt der Druck gegenüber den Reinigungsfirmen die Qualität ihrer Arbeit zu sichern. Der Bezirksverwaltung wird bei mangelhaften Schulreinigungen oft Untätigkeit vorgeworfen. Allerdings fehlt den zuständigen Behörden oftmals eine Mängelmeldung. Daher sollte allen Schulhausmeistern und Schulleitungen eine Handlungsempfehlung bei Problemen mit der Reinigung zugeschickt werden, in welcher insbesondere auf die Mängelmeldung hingewiesen wird. Auch eine genaue Kennzeichnung der Kummer-Nummer könnte im Vorfeld Abhilfe schaffen, bevor es zu einer Eskalation kommt. Eine zielführende Kommunikation ist hierbei entscheidend.
Der Antrag wird begründet und eingehenden diskutiert.
Im Hinblick auf die Weiterleitung von „Verstößen“ an Senatsverwaltungen und andere Bezirke weist Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz darauf hin, dass eine derartige Weiterleitung aus ihrer Sicht nicht in Frage kommt. Vielmehr verweist sie nochmals darauf, dass die Schulen die Möglichkeit haben, sich an die sogenannte Kummer-Nummer zu wenden, um Beschwerden über die Reinigungsqualität zu melden. Diesen Meldungen werde selbstverständlich nachgegangen und ggf. auch entsprechende Konsequenzen gezogen, die ggf. auch zu einer Kündigung des entsprechenden Vertrages führen können.
Nach kontroverser Diskussion wurde abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 4
Der Antrag wurde angenommen.
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