Auszug - Schulreinigung sichern!  

 
 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 06.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0617/5 Schulreinigung sichern!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Hertel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

Drucksache Nr. 0617/5

Antrag der CDU-Fraktion

Betr. Schulreinigung sichern!

 

Überwiesen in: Schule  (m)

   Umwelt  (ffd.)

 

Der Ausschuss für Schule

empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz

und Liegenschaften,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Schulreinigung durch die drei folgenden

Punkte im Bezirk zu sichern:

 

1.) Ein Maßnahmenkatalog soll entwickelt werden, welcher bei Beschwerden

der Schulen über eine mangelhafte oder ungenügende Gebäudereinigung,

greifen soll. Hierbei sollen die Schulen, das Schulamt und das Facility

Management eng zusammenarbeiten. Der Maßnahmenkatalog soll u.a.

Rechnungskürzungen und örtliche Begehungen umfassen.

 

2.) Reinigungsfirmen sollen bei groben oder häufigen Verstößen den

entsprechenden Senatsverwaltungen und Berliner Bezirken gemeldet werden.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf soll sich beim nächsten Rat der

Bürgermeister dafür einsetzen, dass hierfür gemeinsam ein

bezirksübergreifendes Meldeverzeichnis erstellt wird.

 

3.) Alle Schulhausmeister und Schulleitungen sollen eine

Handlungsempfehlung bei Problemen mit der Schulreinigung erhalten. Dort

soll explizit auf die Mängelmeldung und die Kummer-Nummer hingewiesen

werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.

 

 

Begründung:

Die Verstöße gegen vertraglich festgesetzte Reinigungsstandards an den

bezirklichen Schulen häufen sich zunehmend. Da es dem Bezirk an

personellen Kapazitäten fehlt, um eine dauerhafte Überprüfung der

Schulreinigungen zu gewährleisten, sollte zumindest ein Maßnahmenkatalog

konzipiert werden, welcher bei Beschwerden greift. Dieser sollte stufenweise

aufgebaut werden, z.B. Stufe 1: eine Ermahnung zur Einhaltung der

vertraglichen Pflichten. Der Maßnahmenkatalog sollte auf einer höheren Stufe

allerdings auch eine örtliche Begehung umfassen. Bei weiteren Verstößen

sollten auch die Vertragsauflösung und die Neuausschreibung als Maßnahme

zur Verfügung stehen. Alle Maßnahmen müssen klar definiert und auf einen

engen Zeitraum bezogen werden.

Ein bezirksübergreifendes Meldeverzeichnis würde die Zusammenarbeit

zwischen den Bezirken beim Thema Schulreinigung stärken. Hierdurch

könnten Reinigungsfirmen bei häufigen und größeren Verstößen nicht einfach

„den Bezirk wechseln“. Folglich steigt der Druck gegenüber den

Reinigungsfirmen die Qualität ihrer Arbeit zu sichern.

Der Bezirksverwaltung wird bei mangelhaften Schulreinigungen oft Untätigkeit

vorgeworfen. Allerdings fehlt den zuständigen Behörden oftmals eine

Mängelmeldung. Daher sollte allen Schulhausmeistern und Schulleitungen

eine Handlungsempfehlung bei Problemen mit der Reinigung zugeschickt

werden, in welcher insbesondere auf die Mängelmeldung hingewiesen wird.

Auch eine genaue Kennzeichnung der Kummer-Nummer könnte im Vorfeld

Abhilfe schaffen, bevor es zu einer Eskalation kommt. Eine zielführende

Kommunikation ist hierbei entscheidend.

 

Der Antrag wird begründet und eingehenden diskutiert.

 

Im Hinblick auf die Weiterleitung von „Verstößen“ an Senatsverwaltungen und andere Bezirke weist Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz darauf hin, dass eine derartige Weiterleitung aus ihrer Sicht nicht in Frage kommt. Vielmehr verweist sie nochmals darauf, dass die Schulen die Möglichkeit haben, sich an die sogenannte Kummer-Nummer zu wenden, um Beschwerden über die Reinigungsqualität zu melden. Diesen Meldungen werde selbstverständlich nachgegangen und ggf. auch entsprechende Konsequenzen gezogen, die ggf. auch zu einer Kündigung des entsprechenden Vertrages führen können.

 

Nach kontroverser Diskussion wurde abgestimmt:


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 4

 

Der Antrag wurde angenommen.

 

 

 
 

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