Auszug - Carsharing im Bezirk voranbringen
BV Burth begründet den Antrag.
BzStR Herz merkt an, dass die Zuständigkeit zur Einrichtung von Carsharingplätzen bei der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt liegt. Es existiert bisher kein Ausführungsgesetz zum Carsharing für Berlin, daher ist die Teileinziehung von öffentlichem Straßenland die einzige Option um Carsharing zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bezirklichen Planungen und Zeithorizonte zur Ausweitung des standortgebundenen und mobilen Carsharings (Floater) weiter zu entwickeln. Gleichzeitig solles auf die zuständige Senatsveraltung zugehen und um Umsetzung in Landesrecht bitten.
Der BVV ist bis 31.03.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bezirklichen Planungen und Zeithorizonte zur Ausweitung des standortgebundenen und mobilen Carsharings (Floater) weiter zu entwickeln. Der BVV ist bis 30.01.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
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