Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung "Gierkeplatz" gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Die Tagesordnungspunkte fünf und sechs werden gemeinsam behandelt. Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgte durch Verstreichenlassen der Frist zur Stellungnahme, so Herr Schruoffeneger. Sollten die Erhaltungssatzungen in der nächsten BVV beschlossen werden, erfolgt deren Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Mit dem Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens sei im ersten Quartal 2018 zu rechnen. Dass Milieuschutzsatzungen erlassen werden, habe sich in den betroffenen Kiezen bereits herumgesprochen. Auch gebe es seitens des Bezirksamtes das Angebot, in Vereinsversammlungen oder ähnlichem zu informieren. Geplant sei auch die Einrichtung einer Beratungsstelle für Mieterinnen und Mieter betroffener Objekte. Ein Kriterienkatalog zur Genehmigungsfähigkeit von Umbauvorhaben werde erstellt und solle bis Weihnachten vorliegen. Frau Wieland bittet die Fraktionen, das Stellenbesetzungsverfahren Milieuschutz auch im für Haushalt und Personal zuständigen Ausschuss zu unterstützen. Ferner sei ein weiteres Grobscreening für den Bezirk notwendig und auch regelmäßig zu wiederholen. Entsprechende Anträge ihrer Fraktion sollten daher baldmöglichst auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden. Eine Einwohnerversammlung zum Thema Milieuschutz hält Herr Schenker ebenso für sinnvoll wie die Einrichtung von Milieuschutzbeiräten. Der Ausschuss sollte bei Vorkaufsrechten und Abwendungsvereinbarungen beteiligt werden, für den Klausenerplatz-Kiez seien Verordnungsmieten einzuführen. Auf das im Rahmen einer Abgeordnetenhausanfrage bekannt gewordene Senatspapier zu Vorkaufsrechten weist Herr Schruoffeneger hin. Dieses müsse abgearbeitet und verallgemeinerbare Festsetzungen gemacht werden. Eine Diskussion darüber wäre im Ausschuss möglich, konkrete Vorkaufsrechte seien verfahrenstechnisch jedoch praktisch kaum in den Ausschuss zu steuern. Bezüglich eines Milieuschutzbeirates sollte zunächst einmal die Entwicklung im nächsten halben Jahr abgewartet werden, ebenso bezüglich der Forderung nach Verordnungsmieten. Als kritisches, weil Investitionen hemmendes Instrument bezeichnet Herr Recke Milieuschutz. Auch sei es nicht verständlich, dass die Kriterienkataloge nicht bereits fertig entwickelt seien. Da gerade die Schaffung von Wohneigentum wichtig für die Altersvorsorge sei, könne seine Fraktion nicht zustimmen. Zwar sei es auch aus Sicht von Herrn Schruoffeneger tatsächlich eine Gratwanderung zwischen notwendigen Erneuerungsmaßnahmen, auch unter dem Aspekt der demographischen Entwicklung, und reinen Abschreibungsinteressen. Es gebe aber Spielräume, die entwickelt werden können. Für Herrn Brzezinski blieben Investitionen weiterhin nötig, Dachgeschossausbau schaffe zusätzlichen Wohnraum. Eigentumsumwandlung könne ebenfalls sinnvoll sein, vor allem, weil es in Berlin viel zu wenig Wohneigentum gebe. Bezahlbarer Wohnraum werde in Berlin durch Auslaufen der Förderung abgebaut, aber kein neuer geschaffen. Daher seien die Vorlagen nicht zustimmungsfähig. Herr Tillinger hält eine Eigentumsbildung nur dann für sinnvoll, wenn man dazu finanziell in der Lage und noch jung genug dafür sei. Dachgeschossausbau finde dagegen in der Regel als Luxussanierung statt. Eine zynische Haltung attestiert Herr Schenker den Fraktionen der CDU und der FDP, da Eigentumswohnungen gerade nicht für alle leistbar seien. Auch regele der Markt mittlerweile nicht mehr den Wohnraumbedarf, da nur noch nicht leistbarer Wohnraum geschaffen werde. Für Herrn Gusy gehe es jedoch um die Verhinderung von Spekulation, die auch in Form der Baulandspekulation mit vorhandener Baugenehmigung stattfinde, nicht aber um die Verhinderung von Wohneigentum. Zwar seien so gesehen Milieuschutzsatzungen ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Der Antrag wird mit 8:6:0 Stimmen angenommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin bittet,
die Erhaltungsverordnung (Anlage 3) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den das Gebiet "Gierkeplatz" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2) zu beschließen.
Umwandlungsverordnung Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Gierkeplatz" wird der Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandlungsverordnung (Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum im Erhaltungsgebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.März 2015) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 6 Enthaltung: 0 |
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