Drucksache - 0398/5  

 
 
Betreff: Soziale Erhaltungsverordnung "Gierkeplatz" gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt 
   
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
01.11.2017 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung
VZB 67 und DS 0398-5 Gierkeplatz Gebietsabgrenzung Anlage 2
VzB 67 und DS 0398_5 GVBl Text Gierkeplatz Anlage 3
VzB 67 und DS 0398-5 Gierkeplatz Begründung Anlage 1
Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin bittet,

 

die Erhaltungsverordnung (Anlage 3) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den das Gebiet "Gierkeplatz" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2) zu beschließen.

 

 

Umwandlungsverordnung

Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Gierkeplatz" wird der Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandlungsverordnung (Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum im Erhaltungsgebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.März 2015) fallen.

Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirkverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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