Auszug - Zweckentfremdung wirksam bekämpfen - Mieter/innenberatungen stärken!
BV Juckel begründet den Antrag. BzStR Herz berichtet, dass bereits eine kostenfreie Mieterberatung existiert. Es ist nicht nur ein Wohnquartier betroffen, sondern der ganze Bezirk. BV Bolsch ist der Meinung, dass ein Flyer nicht das richtige Medium ist. BV Bulat erörtert, dass die Zweckentfremdung eine andere Thematik darstellt und nicht mit Mietproblemen im Zusammenhang steht. BV Wapler erklärt, dass ein Ansatz im neuen Haushalt gebildet wurde, um das Angebot der Mieterberatung zu verstärken.“ BzStR Herz merkt an, dass das Ziel der Zweckentfremdung nicht darin besteht Bußgelder zu erheben, sondern Zweckentfremdung von Wohnraum zu vermeiden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Einnahmen, die dem Bezirk die aus Verstößen gegen das Verbot der Zweckentfremdung entstehen, vollständig in kostenfreie und offene Mieter*innenberatungen zu investieren. Zur Bewerbung sollen in besonders von Zweckentfremdung und anderen Verdrängungsmechanismen betroffenen Wohnquartieren Informationsflyer verteilt werden.
Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 6 Enthaltung:0 |
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