Auszug - Eine Ombudsperson für das Jobcenter  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 23.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0066/5 Eine Ombudsperson für das Jobcenter
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/LINKE 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Kaas Elias begründet den Antrag und beantragt eine Ergänzung dahingehend, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, sich auch bei der Senatsverwaltung und bei der Arbeitsagentur entsprechend antragsgemäß einzusetzen. BzStR Engelmann führt aus, dass die Schaffung einer Ombudsperson gegen den Widerstand der Agentur und dem Job Center durchgesetzt werden müsste, weil ein entsprechendes Beschwerdemanagement vorhanden ist. Die Ausgaben für Widersprüche- und Klageverfahren sind in den letzten Jahren tatsächlich angestiegen. Hintergrund sind aber nicht steigende Fallzahlen, sondern gestiegene Kosten im Klageverfahren. In Friedrichshain-Kreuzberg gibt seit 2013 eine Ombudsstelle. Die Ombudsperson ist ehrenamtlich tätig und wird über die Ehrenamtskoordination des Sozialamtes betreut. BV Sell schließt aus dem Antrag, dass es sich hier aber um eine zu finanzierende Stelle und nicht um eine ehrenamtliche Stelle handelt. BV Boas ist der Antrag zu „schwammig“ und schlägt vor, diesen zu vertagen, damit hier Klarheit geschaffen werden kann. BV Kaas Elias wendet ein, dass der Antrag bewusst offen formuliert worden ist, damit beide Varianten geprüft werden können.  

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung, ob dieser vertagt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 1    dagegen: 10   Enthaltung: 4

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 


 

BV Kaas Elias begründet den Antrag und beantragt eine Ergänzung dahingehend, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, sich auch bei der Senatsverwaltung und bei der Arbeitsagentur entsprechend antragsgemäß einzusetzen. BzStR Engelmann führt aus, dass die Schaffung einer Ombudsperson gegen den Widerstand der Agentur und dem Job Center durchgesetzt werden müsste, weil ein entsprechendes Beschwerdemanagement vorhanden ist. Die Ausgaben für Widersprüche- und Klageverfahren sind in den letzten Jahren tatsächlich angestiegen. Hintergrund sind aber nicht steigende Fallzahlen, sondern gestiegene Kosten im Klageverfahren. In Friedrichshain-Kreuzberg gibt seit 2013 eine Ombudsstelle. Die Ombudsperson ist ehrenamtlich tätig und wird über die Ehrenamtskoordination des Sozialamtes betreut. BV Sell schließt aus dem Antrag, dass es sich hier aber um eine zu finanzierende Stelle und nicht um eine ehrenamtliche Stelle handelt. BV Boas ist der Antrag zu „schwammig“ und schlägt vor, diesen zu vertagen, damit hier Klarheit geschaffen werden kann. BV Kaas Elias wendet ein, dass der Antrag bewusst offen formuliert worden ist, damit beide Varianten geprüft werden können.  

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung, ob dieser vertagt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

dafür: 1    dagegen: 10   Enthaltung: 4

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich in der Trägerversammlung bei der Senatsverwaltung und Arbeitsagentur dafür einzusetzen, dass im Jobcenter die Position einer Ombudsperson geschaffen wird, an die sich die Kundinnen und Kunden des Jobcenters wenden können, wenn sie mit Entscheidungen und Bescheiden des Jobcenters nicht übereinstimmen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich in der Trägerversammlung dafür einzusetzen, dass im Jobcenter die Position einer Ombudsperson geschaffen wird, an die sich die Kundinnen und Kunden des Jobcenters wenden können, wenn sie mit Entscheidungen und Bescheiden des Jobcenters nicht übereinstimmen.

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10dagegen:         5Enthaltung:0

 
 

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