Auszug - Arbeitskleidung für die Fairtrade Town  

 
 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 11.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1046/4 Arbeitskleidung für die Fairtrade Town
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Antrag wird von Frau Cieschinger begründet und nach inhaltlicher Diskussion einstimmig bis zur Dezember-Sitzung vertagt. In der Zwischenzeit wird die vorliegende Stellungnahme des Leiters der bezirklichen Vergabestelle den Ausschuss-Mitgliedern zur Bewertung zugeleitet, deren Text hier nachfolgend noch einmal eingefügt wurde:

 

 

Bü Verg L             

 

 

Arbeitskleidung für die Fairtrade Town, BVV-Antrag von DIE LINKE

 

Vergaberechtliche Stellungnahme

 

Nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können bei allen Aufträgen zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen (§1 Abs 7 BerlAVG). Demzufolge können auch Kriterien definiert werden, die über die ILO-Kernarbeitsnormen hinaus gehen.

 

Das Diskriminierungsverbot und der Gleichbehandlungsgrundsatz des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 GWB) lässt es allerdings nicht zu, eine bestimmte Zertifizierung zu fordern (z.B. "Fair-Trade" oder "blauer Engel"). Deshalb müssen die Kriterien, die zum Erlangen der Zertifizierung führen, umfangreich aufgelistet und mit den eingegangenen Angeboten verglichen werden. Ein einfacher Vergleich, wie im Antrag behauptet, ist daher nicht möglich. Darüber hinaus ist der Nutzen ungewiss, da niemand objektiv in der Lage ist, die geforderten Kriterien auch nachhaltig zu kontrollieren.

 

Außerdem warne ich davor, das Vergaberecht weiter mit der Umsetzung politischer Ziele zu "überladen", die der Gesetzgeber aus den vielfältigsten Gründen nicht als allgemeinverbindlich erklären kann. Schon jetzt sind viele sozial-ökologisch gut gemeinte Forderungen mangels Qualifikation, mangels Personal, mangels finanzieller Mittel, mangels Zeit und mangels Kontrollmöglichkeiten kaum bzw. überhaupt nicht umsetzbar. Der Bürokratieaufwand ist mittlerweile derart erheblich, dass sich bereits viele Unternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

 

Nestoroff

 

 


 

 
 

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