Auszug - Kostenlose Einsichtnahme der Bürger in Gutachten  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 20.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0524/4 Kostenlose Einsichtnahme der Bürger in Gutachten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten / Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Pabst 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Schlosser begründet den Antrag

BV Schlosser begründet den Antrag.

 

BD Bolsch informiert, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erhebung einer Gebühr regelt.

 

BV Gusy stimmt dem zu, aber schlägt vor, den Antrag zurückzustellen, um ggf. Senatsseitig auf eine Gesetzesänderung einzuwirken.

 

BV Schlosser fragt, was geschieht wenn der/die Bürger/in das IFG bei der Antragsstellung nicht zitiert.

 

BzStR Gröhler erörtert, dass der/die Bürger/in ihr Einsichtnahmeersuchen begründen muss und bzgl. Recherche seitens der Verwaltung einen Aufwand verursacht, der durch diese Gebühr abgegolten werden soll.

 

BV Schlosser zieht den Antrag zurück.

 

 


 

 
 

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