Auszug - Mindestlohn von 8.50 Euro für alle beim Land Berlin Beschäftigten sichern  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0449/4 Mindestlohn von 8.50 Euro für alle beim Land Berlin Beschäftigten sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


BzStR Engelmann bittet um Erläuterung, welche Bereiche die Lohnuntergrenze von 8,50 ? nicht einhalten. Im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS), der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, ist ein Mindestlohn von 7,50 ? festgelegt. Deshalb hält er hier eine Erhöhung für nicht praktikabel. BV Kaas Elias teilt die Einschätzung hinsichtlich der aktuellen ÖBS-Verträge. Der Antrag wurde auch im Abgeordnetenhaus eingebracht. Insofern möchte seine Fraktion das Anliegen der Partei unterstützen. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung:

 

Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Ziele des "Landesmindestlohngesetzes" (vgl. Drucksache 17/0228 vom 14.03.2012) ausnahmslos und ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden.
     
  2. Auch Arbeitssuchende, die sozialversicherungspflichtig für das Land Berlin mittel- oder unmittelbar beschäftigt sind, sollen einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2013 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:         5              Enthaltung:             

 
 

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