Auszug - Elektrogeräte sammeln  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 23.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0447/4 Elektrogeräte sammeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias/Wieland/Drews 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Gusy begründet den Antrag

BV Gusy begründet den Antrag.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass die Abteilung Jugend und Bürgerdienste den Antrag nicht unterstützen können, da bereits CD’s, Handys und Korken gesammelt werden. Eine Elektrogerätesammelstation stellt eine hohe Brandlast dar. Es gibt auch keine Möglichkeit einen Entsorgungsvertrag zu schließen, da die BSR sich nicht in der Lage sieht den Abtransport zu organisieren.

 

BV Garmer erörtert, dass in der Nähe genug BSR-Höfe angesiedelt sind.

 

BV Dr. Heise informiert, dass nur ein 20 x 20 cm großes Einwurfloch notwendig ist, um Kleingeräte zu entsorgen und großen Elektromüll zu verhindern.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass die großen Elektrotonnen in der letzten Wahlperiode abgelehnt worden sind, um das Stadtbild zu erhalten. Er sieht es auch nicht als Aufgabe des Bezirks, sich um den Elektromüll zu kümmern. Elektronikfachmärkte sollten verpflichtet werden, alte Geräte entgegenzunehmen, da sie auch einen hohen Umsatz erwirtschaften.

 

 


 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften

und Informationstechnologie

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge prüfen, ob auf Bezirksgrundstücken in der Nähe der Rathäuser und anderer geeigneter öffentlicher Gebäude Wertstofftonnen zur Aufnahme von

Elektrokleingeräten aufgestellt werden können.

 

Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sind Aufstell- und Entsorgungsverträge mit geeigneten öffentlichen Entsorgungsbetrieben abzuschließen. Die Standorte sind ausreichend auszuschildern und öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Der Bezirk ist ausreichend am Rohstoffgewinn der Wertstoffverwertung zu beteiligen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt möge prüfen, ob in den Eingangsbereichen der Rathäuser und anderer geeigneter öffentlicher Gebäude Wertstofftonnen zur Aufnahme von

Elektrokleingeräten aufgestellt werden können.

 

Sollte die Prüfung positiv ausfallen, sind Aufstell- und Entsorgungsverträge mit geeigneten öffentlichen Entsorgungsbetrieben abzuschließen. Die Standorte sind ausreichend auszuschildern und öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Der Bezirk ist ausreichend am Rohstoffgewinn der Wertstoffverwertung zu beteiligen.

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                  7              dagegen:         3              Enthaltung:              2

 
 

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