Auszug - Beförderung behinderter Kinder nach dem Wohnortprinzip  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 06.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
0169/4 Beförderung behinderter Kinder nach dem Wohnortprinzip
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung 
Verfasser:Klose/Förschler/Wuttig/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Schlosser/Tillinger 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und

Wirtschaftsförderung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Beförderung körperlich und geistig behinderter Kinder zur Schule (Kapitel 3730, Titel 67105) von dem Bezirk des Wohnortes des Kindes getragen werden und nicht wie bisher üblich von dem Bezirk, in welchem die Schule liegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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