Drucksache - 0169/4  

 
 
Betreff: Beförderung behinderter Kinder nach dem Wohnortprinzip
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung 
Verfasser:Klose/Förschler/Wuttig/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Schlosser/Tillinger 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
06.03.2012 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.03.2012 
6. Außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat am 08

Die BVV hat am 08.03.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Beförderung körperlich und geistig behinderter Kinder zur Schule (Kapitel 3730, Titel 67105) von dem Bezirk des Wohnortes des Kindes getragen werden und nicht wie bisher üblich von dem Bezirk, in welchem die Schule liegt.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Änderung der Verteilung der Kosten nach dem Wohnortprinzip ist vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bereits im Juni 2010 über den Rat der Bürgermeister (RdB) eingebracht worden (RdB-Vorlage Nr. R-742/2010). In der Begründung wurde ausgeführt, dass die bisherige Kostenregelung jene Bezirke benachteilige, die über überdurchschnittlich zahlreiche sonderpädagogische Förderzentren verfügen, da ein vollständiger Kostenausgleich durch die Senatsverwaltung für Finanzen bis heute nicht erfolgt sei.

 

In seiner Sitzung am 16.09.2010 hat der RdB auf Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft die Vorlage abgelehnt. Der in der Beschlussempfehlung formulierte Hinweis, über die Produktmentorengruppe (PMG) Überlegungen für eine Gewichtung des Budgets über eine Planmenge anzustellen, wurde bislang nicht umgesetzt. Lediglich die Möglichkeit der Änderung der Bezugsgröße für das infrage kommende Produkt 79043 soll durch die PMG geprüft werden.

 

Ein erneuter Vorstoß in der Klausurtagung der Leiter/innen der bezirklichen Schulämter und in der Sitzung der PMG im November 2012 im Sinne des BVV-Beschlusses war erfolglos. Mit einer Ausnahme haben die anderen Bezirke kein Regelungsinteresse bekundet und auch keine Handlungsnotwendigkeit, auch nicht vor dem Hintergrund der Inklusion, gesehen. Das Bezirksamt sieht deshalb davon ab, einen erneuten Vorstoß in Richtung RdB zu unternehmen.

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen