Auszug - Räumliche Zusammenlegung von Erziehungs- und Familienberatung und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst auch in der Zukunft erhalten
Herr Naumann informiert – dem Wunsch des JHA folgend – über die vom Steuerungsdienst ermittelten Infrastrukturkosten des Dienstgebäudes Haubachstraße. In diesem Gebäude werden 339 m² (33,6 %) von der EFB, 171 m² (16,9 %) vom KJPD und 500 m² (49,5 %) von der PFH-Kita genutzt. Die budgetwirksamen Teilkosten für das Gebäude einschließlich der Hausmeisterdienste betrugen im vergangenen Jahr 49.269 Euro, die budgetunwirksamen Kosten 76.848 Euro[1]. Aus der Gesamtfläche des Gebäudes und der Summe der erweiterten Teilkosten im Geschäftsjahr 2010 ergeben sich monatliche Quadratmeterpreise in Höhe von 4,07 Euro (budgetwirksam) bzw. 6,34 Euro (budgetunwirksam). Im Vergleich dazu liegen die durchschnittlichen Kosten der Dienstgebäude im Bezirk bei 10,21 Euro (budgetwirksam) bzw. 10,95 Euro (budgetunwirksam). Des Weiteren hat die Bauabteilung mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit dem Umzug von EFB und KJPD in die Haubachstraße Umbaukosten in Höhe von ca. 150.000 Euro entstanden sind. Er ergänzt, dass sich die Gewinnerwartung vor allem auf die Aufgabe des Kitagebäudes in der Pestalozzistraße richtet, die durch den Umzug der Kita in die Haubachstraße möglich würde. Er betont, dass ein Alternativstandort den fachlichen Anforderungen der EFB und des KJPD entsprechen müsse und nach Möglichkeit in Charlottenburg liegen sollte. Des Weiteren müsse eine Trennung der beiden Dienste vermieden werden.
Frau Gerhold ergänzt, dass die Kitaplätze in der Haubachstraße stark nachgefragt werden und sich das Gebäude – anderes als das in der Pestalozzistraße – sehr gut für Kitazwecke eignet.
Herr Neuhoff schlägt vor, die Frage des Alternativstandorts in den Beschlusstext aufzunehmen.
Das Votum zur Drucksache 2061/3 wird in geänderter Form abgestimmt:
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, für den Fall der Aufgabe des Standortes Haubachstraße den Charakter eines Beratungszentrums mit der öffentlichen Erziehungs- und Familienberatung (Jugendamt) und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) räumlich an einem gleichfalls fachlich geeigneten neuen Standort in Charlottenburg zu erhalten.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.
Votum beschlossen (10/-/2)
Betrifft die Höhe des Budgets, das die budgetierten Dienststellen oder Facheinheiten erhalten. Die Höhe des Budgets wird auf der Basis der Produktkosten errechnet, das um "budgetunwirksame" Kostenarten bereinigt wird: kalkulatorische Kosten (Ausnahme: Abschreibungen auf Investitionen unter 5.000 Euro), zahlungsunwirksame (rein rechnerische) Verrechnungs- und Umlagenanteile. Das errechnete Budget wird als "Globalsumme" den Ämtern zugewiesen. Kalkulatorische Kosten entstehen durch die gebrauchs- und zeitablaufbedingte Wertminderung des Anlagevermögens sowie durch den Verzicht auf alternative Nutzungsmöglichkeiten des in ihnen gebundenen Kapitals. Diese Kosten werden wertmäßig in der Form der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen erfasst und den verursachenden Stellen zugeordnet. (Haushalts-ABC)
[1] Betrifft die Höhe des Budgets, das die budgetierten Dienststellen oder Facheinheiten erhalten. Die Höhe des Budgets wird auf der Basis der Produktkosten errechnet, das um "budgetunwirksame" Kostenarten bereinigt wird: kalkulatorische Kosten (Ausnahme: Abschreibungen auf Investitionen unter 5.000 Euro), zahlungsunwirksame (rein rechnerische) Verrechnungs- und Umlagenanteile. Das errechnete Budget wird als "Globalsumme" den Ämtern zugewiesen. Kalkulatorische Kosten entstehen durch die gebrauchs- und zeitablaufbedingte Wertminderung des Anlagevermögens sowie durch den Verzicht auf alternative Nutzungsmöglichkeiten des in ihnen gebundenen Kapitals. Diese Kosten werden wertmäßig in der Form der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen erfasst und den verursachenden Stellen zugeordnet. (Haushalts-ABC)
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für den Fall der Aufgabe des Standortes Haubachstraße den Charakter eines Beratungszentrums mit der öffentlichen Erziehungs- und Familienberatung (Jugendamt) und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) räumlich an einem gleichfalls fachlich geeigneten neuen Standort in Charlottenburg zu erhalten.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, für den Fall der Aufgabe des Standortes Haubachstraße den Charakter eines Beratungszentrums mit der öffentlichen Erziehungs- und Familienberatung (Jugendamt) und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (Gesundheitsamt) räumlich an einem neuen Standort zu erhalten.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2 |
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