Auszug - Trainingshilfsmittel erlauben!  

 
 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 13.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1924/3 Trainingshilfsmittel erlauben!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Engelmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für den Vereinssport stehen nicht genügend Trainingszeiten zur Verfügung, so dass auch außerhalb der Trainingszeiten während der öffentlichen Schwimmzeiten auf den abgetrennten Schnellschwimmbahnen trainiert werden soll

Für den Vereinssport stehen nicht genügend Trainingszeiten zur Verfügung, so dass auch außerhalb der Trainingszeiten während der öffentlichen Schwimmzeiten auf den abgetrennten Schnellschwimmbahnen trainiert werden soll. Dabei sind nach den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Haus- und Badeordnung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) jedoch Schwimmflossen und -bretter nicht gestattet, werden in der Praxis teilweise durch die Schwimmmeister jedoch geduldet. Für die Schwimmmeister sollte die Möglichkeit geschaffen werden, solche Hilfsmittel im Rahmen der Haus- und Badeordnung zuzulassen, wenn die Situation im Bad es gestattet. In der folgenden Form wird der Antrag einstimmig mit Dringlichkeit angenommen:

Der Ausschuss für Sport

Der Ausschuss für Sport

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die BBB die bestehende Badeordnung dahingehend abändert, dass den Schwimmerinnen und Schwimmern auf den durch Leinen abgetrennten Bahnen gestattet werden kann, mit Trainingshilfsmitteln zu trainieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die BBB die bestehende Badeordnung dahingehend abändern, dass den Schwimmerinnen und Schwimmern auf den durch Leinen abgetrennten Bahnen gestattet wird, mit Trainingshilfsmitteln zu trainieren.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Ja:              11              Nein:              0              Enthaltung:               0

 

 
 

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