Auszug - Drittelparität bei Sanierungsmaßnahmen öffentlichen Straßenlandes
Es wird keine Begründung zur Drucksache gewünscht. Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende die Drucksache in der nachstehenden Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen an den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie bei Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland darauf geachtet werden kann, dass die knappen Mittel des Fachbereichs Tiefbau allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zugute kommen. Dazu ist eine paritätische Mittelverteilung für Gehwege, Radwege und Fahrwege anzustreben.
Der BVV ist jährlich zum Ablauf des Kalenderjahres über Maßnahmen und verausgabte Mittel schriftlich zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland sowie bei Ausbesserungsmaßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht darauf zu achten, dass die knappen Mittel des Fachbereichs Tiefbau allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zugute kommen. Dazu ist eine paritätische Mittelverteilung für Gehwege, Radwege und Fahrwege anzustreben.
Der BVV ist jährlich zum Ablauf des Kalenderjahres über Maßnahmen und verausgabte Mittel schriftlich zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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