Auszug - Charlottenburger Tor - ein rechtswidriges Sanierungsverfahren zu Lasten des Bezirkshaushalts?
Zur Beantwortung Herr BzStR
Gröhler: Frau Vorsteherin, Frau
Centgraf, meine Damen und Herren, gerne beantworte ich diese Große Anfrage,
wobei gestatten Sie mir diese Vorbemerkung Frau Centgraf, so prüde hatte ich
Sie bisher gar nicht erlebt, ich dachte immer, die Rollen seien eher umgetauscht
bei der Bordelldiskussion, da war ich doch immer angeblich der Verklemmte und
Sie waren die Liberale, aber bei Alice scheint es irgendwie anders zu sein. Zu 1. Bei der Beantwortung der
ersten Frage, meine Damen und Herren, muss ich gleich die Geschichte noch
einmal ein klein wenig in Erinnerung rufen, weil die scheint ja wieder bei dem
einen oder anderen Kollegen in Vergessenheit geraten zu sein. Was war passiert?
Am Charlottenburger Tor sind damals Steine, teilweise in Größe eines
Menschenkopfes, heruntergefallen auf den Fahrdamm, auf den Radweg. Wir mussten
damals Sperrmaßnahmen durchführen. Wir hatten kein Geld im Haushalt, um das
Charlottenburger Tor zu sanieren, wir hatten auch keine Investitionsmaßnahme
angemeldet. Es gab damals auch kein Bürgerhaushalt, wo die Menschen hätten
drüber abstimmen können, also hatten wir zwei Chancen. Entweder wir finden
jemand, der dieses Tor für uns saniert, oder wir sperren dauerhaft die Straße
des 17. Juni ab. Variante zwei schied relativ klar und schnell aus und wir
waren damals sehr glücklich, dass die Stiftung Denkmalschutz auf uns zukam,
okay, wir machen das. Und die Stiftung Denkmalschutz ist ja nicht irgendein
Krauter, es war die Organisation in der Stadt, die auch das Brandenburger Tor
bereits mit dem Segen des Senats saniert hatte. Also, warum sollten wir nicht
die ausgestreckte Hand der Stiftung annehmen und entsprechend einen Vertrag
abschließen. Das war im Mai 2004. Der Rechnungshof kam das
erste Mal im August 2006 und wollte gern die Unterlagen über die vertragliche
Situation „Tor mit Stiftung“ sehen. Begründung: Er hat Probleme bei
der Finanzierung des Strandbades Wannsee durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung gesehen, weil dies finanziert wurde mit Fremdwerbung auf
öffentlichem Straßenland, ich sage mal, die 50 Strandbadsegel, die Sie alle
kennen, von denen ja leider immer noch einige auch bei uns rumstehen müssen.
Also, es ging um die vertragliche Gestaltung zwischen dem Land Berlin,
SenStadt, Bäderbetrieben und der Stiftung. Hatte überhaupt nichts mit uns zu
tun. Es folgte im Dezember 2006 ein Gespräch von Vertretern des Rechnungshofes
mit leitenden Mitarbeiter meiner Abteilung und mit mir, wo der Rechnungshof
kritisiert hat, dass in unserem Vertrag für das Charlottenburger Tor drinsteht,
wenn Einnahmeüberschüsse erzielt werden, dann muss die Stiftung in
denkmalgeschützte andere Gebäude investieren. Und da sagt der Rechnungshof zu
uns, das ist gefährlich, weil z. B. jemand aus der Stiftung Denkmalschutz in
einer denkmalgeschützten Villa wohnen könnte und dann könnte er die Überschüsse
in seine Villa investieren. Haben wir gesagt, haben wir so nicht gesehen,
herzlichen Dank für ihren Hinweis, wir sind gerade an den Verhandlungen zu dem
Kandelaber-Vertrag, werden wir in den Kandelaber-Vertrag aufnehmen (Dezember
2006). Wir haben den
Kandelaber-Vertrag geschlossen am 11. Januar 2007 und haben diesen Hinweis des
Rechnungshofes mit aufgenommen. Der Rechnungshof hat uns am 17.04.2007, also
drei Monate später, nachdem wir den Kandelaber-Vertrag geschlossen haben,
schriftlich darauf hingewiesen, dass er meint, die damalige Vergabe an die
Stiftung zum Charlottenburger Tor würde nicht den Vergabegrundsätzen
entsprechen. Das heißt, zu dem Zeitpunkt, als ich den Vertrag zu den
Kandelabern unterschrieben habe, hatte ich nicht die Kenntnis, dass der
Rechnungshof der Auffassung ist, Charlottenburger Tor war vergaberechtswidrig.
Bitte also noch mal die Reihenfolge beachten: Erst Vertragsschluss, dann
schriftlicher Hinweis des Rechnungshofes, vorher ein ganz anderer Hinweis des
Rechnungshofes, den wir auch beachtet haben. Zu 2. Wir haben nicht auf Einnahmen
verzichtet, Frau Centgraf, sondern es gab keine rechtliche Möglichkeit, diese
Einnahmen zu erheben, denn die Stiftung ist gemeinnützig und hat die
entsprechenden Unterlagen des Finanzamtes für Körperschaften vorgelegt.
Dementsprechend sagen die Rechtsvorschriften des Landes Berlin, dann kannst Du
auch kein Sondernutzungsentgelt erheben. Übrigens beim Brandenburger
Tor sind der Stiftung auch keine Sondernutzungsentgelte abgenommen worden für
die Sanierung und auch für das Aufstellen der Strandbad Wannsee-Werbesegel hat
die Senatsverwaltung selbstverständlich auch keine Sondernutzungsentgelder
erhoben. Übrigens, was würde da auch für eine Überlegung dahinter stehen? Da
sagt man zur Stiftung, bau uns bitte für einen siebenstelligen Betrag die im
Mai 1945 zerstörte Kandelaber wieder auf und schenk uns die und mach noch eine
Rückstellung für die bauliche Unterhaltung dieser Kandelaber und sanier uns
auch noch das steinerne Brückengeländer am Charlottenburger Tor und dann hätten
wir gern noch von dir 1,5 oder 1,8 oder 2 Millionen Euro dafür, dass du
überhaupt die Baustelle einrichten kannst. Meine Damen und Herren, Frau
Centgraf, vielleicht laden Sie ja Leute zu ihrem Geburtstag ein und sagen, und
im Übrigen musst Du Eintritt zahlen oder so. Das kann ja alles sein, aber so
eine Konstruktion hätte ich der Stiftung Denkmalschutz nie vorgeschlagen, sie
wäre übrigens erstens nicht rechtmäßig gewesen und zweitens wäre sie für die
Stiftung nicht darstellbar gewesen. Es kann ja nicht sein, dass jemand etwas
schenkt und dann noch Geld dazugeben darf, dass er es überhaupt schenken darf! Zu 3. Wie kommen Sie eigentlich
darauf in Ihrer Fragestellung? Sie fragen: Warum verzichtet der Bezirk auf die
Rechenschaftslegung der Werbeerlöse? Wie kommen Sie eigentlich darauf? Stimmt
doch überhaupt nicht. Explizit ist im Vertrag Kandelaber eine Vorschrift drin,
wie auch beim Charlottenburger Tor, dass
die Stiftung verpflichtet ist, uns eine Rechnungslegung nach Durchführung der
Maßnahme zu geben, um zu sehen, wie hoch waren die Werbeerlöse und wie hat sie
das Geld ausgegeben. Und wie gesagt, wenn Geld übrig bleibt, nein umgekehrt,
erst muss sie noch eine Rückstellung machen für die bauliche Unterhaltung der
Kandelaber und wenn dann Geld übrig bleibt, muss die Stiftung diese Erlöse in
andere denkmalgeschützte Gebäude des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, also
nicht mehr die private Villa eines Mitglieds der Stiftung, sondern im Gebäude
dieses Bezirks stecken, also überhaupt gar keine Möglichkeit, dass an der
Stelle irgendwo Geld versackt oder an uns vorbeigeht. Zu 4. Warum sind keine Vorkehrungen
getroffen worden, eine rechtswidrige Werbung unverzüglich unterbinden zu
können? Erstens, meine Damen und
Herren, war zum Zeitpunkt des
Vertragschlusses die Stiftung Denkmalschutz ein zuverlässiger Vertragspartner.
Es gab keinerlei Veranlassung zu glauben, dass die irgendeine rechtswidrige
Werbung machen würden. Punkt zwei: Wir haben entsprechende Vertragssanktionen
drin, nämlich dass das Land Berlin den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn es
zu Vertragsverstößen kommt und die Stiftung diese Vertragsverstöße nicht
abstellt. Bei der Werbung, die am Charlottenburger Tor war und die hier ja auch
offensichtlich so ihr Ungemach erregt, Frau Centgraf, wo Sie sagen, die
Volksseele hätte gebrodelt, also das Brodeln kam bei mir nicht an, hat die
Stiftung sich ja selbst bemüht, den entstandenen Schaden und den Fehler zu
beseitigen. Wir müssen nur eins sehen, meine Damen und Herren. Eigentlich lag
der Fehler bei der Senatsverwaltung. Die AllA Werbung, auf die wir abgestellt
haben in unserem Vertrag, hatte eine begrenzte Laufzeit und die Senatsverwaltung
hat diese AllA Werbung einfach verlängert, aber sie hat das nicht so gemacht,
wie sie vorher die AllA Werbung veröffentlicht hat, nämlich im Amtsblatt von
Berlin, sondern sie hat sie nur mit einem internen Rundschreiben verlängert.
Das ist bedenklich. Trotzdem habe ich der Stiftung gesagt, selbstverständlich
gilt die AllA Werbung weiter und du Stiftung hättest ja bei uns Nachfragen
können, ob sie denn noch gilt, aber, meine Damen und Herren, muss man der
Stiftung an der Stelle zugute halten, sie hatte einen rechtmäßigen Vertrag mit
einer Werbeagentur und diese Werbeagentur hatte mit einer großen deutschen
Volkspartei wiederum einen auch rechtmäßigen Vertrag. Insofern gab es gar keine
Möglichkeit in diese Konstruktion einzugreifen, selbst wenn wir eine andere
Vertragskonstruktion gehabt hätten. Zu 5. Auf Ihre Frage, wer ist
Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, das Bezirksamt oder der Leiter der
Bauabteilung, darf ich Ihnen mitteilen, der Leiter der Bauabteilung persönlich.
Insofern müsste ich Ihnen eigentlich keine weiteren Auskünfte mehr nach
Datenschutz geben, weil ich selbst Beschuldigter in Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft bin. Da ich aber nichts zu verbergen habe, meine Damen und
Herren und der Meinung bin, dass das Verfahren für mich gut ausgeht, habe ich
auch gar keine Veranlassung, irgendetwas zu verschweigen, also sage ich Ihnen,
dass die Durchsuchung der Büroräumen meiner Abteilungsbüroräume konstruktiv und
positiv verliefen, so wurde es mir jedenfalls berichtet, ich selbst war ja
nicht da, ich saß in der Bezirksamtssitzung, als der Herr Oberstaatsanwalt mit
drei Mitarbeitern des Landeskriminalamtes einritt. Es war eine konstruktive
Durchsuchung, die hat am 7. Juli stattgefunden und eine Beschlagnahme hat nicht
stattgefunden. Und jetzt erlauben Sie mir
noch abschließend eine Bemerkung: Zum einen, Frau Centgraf, ich
habe eben nicht verstanden, was die Bemerkung sollte, da werden so
nachempfundene Leuchter gebaut? Sie werden original nach den vorhandenen
Unterlagen wieder errichtet, in
Abstimmung mit dem Bezirksamt fachlich die ganze Zeit versiert und auch
begleitet von entsprechenden Unternehmen der Denkmalpflege. Also, tun Sie doch
bitte nicht so, als wenn an der Stelle irgendwie was entsteht, was überhaupt
keine Relevanz hat. Aber, was mir noch viel wichtiger ist, ich verwahre mich
gegen die Stigmatisierung und Kriminalisierung, die hier stattfindet. So, finde
ich, sollten wir auch nicht mit dem Vertragspartner Stiftung Denkmalschutz
umgehen. Ich bin auch manchmal mit der Stiftung im Clinch, insbesondere nachdem
der Geschäftsführer gewechselt hat, das weiß jeder, da gibt es manchmal
beinharte Auseinandersetzungen. Das liegt vielleicht daran, dass der Geschäftsführer
natürlich den Auftrag hat, möglichst der Stiftung auch ihr Interesse zu
vertreten. Aber, meine Damen und Herren, eine Stiftung Denkmalschutz Berlin, in
deren Vorstand z. B. Dr. Hans Stimann, oder Lothar de Maiziere oder die
Mitarbeiterin des Bezirksamtes Frau Jochens, oder im Kuratorium, Wolfgang
Schäuble, der ja eben noch als großer Kronjurist von Herrn Wendt hier benannt
wurde, oder Rudi Kujath, oder Dr. Flierl, oder Dr. Lindner oder Walther Momper.
Also, meine Damen und Herren, nun tun wir doch nicht so, als wenn es sich um
eine kriminelle Vereinigung handelt, die nur dabei ist, uns zu schaden. |
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