Auszug - Anpassung der Ausführungsvorschriften an Verwaltungsgegebenheiten
Der Vorsitzende begründet den Antrag,
der aus der Seniorenvertretung kommt. Die BzStR’in weist darauf hin, dass
eine Bundesratsinitiative notwendig wäre, da es sich um ein Bundesgesetz
handelt. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur
Abstimmung. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit
und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt über den Rat der Bürgermeister dringend tätig zu
werden, sich dafür einzusetzen, dass der § 30 SGB XII dahingehend geändert
werden, dass der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69
Abs. 5 des Neunten Sozialgesetzbuches mit dem Merkzeichen G
(Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G) bereits ab Antragstellung
anerkannt wird. Der BVV ist
bis zum 01.07.2009 zu berichten. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird beauftragt über den Rat der Bürgermeister dringend tätig zu
werden, dass die Berliner Ausführungsvorschriften zum § 30 SGB XII dahingehend
geändert werden, dass der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises
nach § 69 Abs. 5 des Neunten Sozialgesetzbuches mit dem Merkzeichen G
(Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G) bereits ab Antragstellung
anerkannt wird. Der BVV ist
bis zum 01.07.2009 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltung: 5 |
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