Drucksache - 1184/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 Folgendes beschlossen:
„Das Bezirksamt wird beauftragt über den Rat der Bürgermeister dringend tätig zu werden, sich dafür einzusetzen, dass der § 30 SGB XII dahingehend geändert werden, dass der anerkannte Mehrbedarf nach Erhalt eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Sozialgesetzbuches mit dem Merkzeichen G (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G) bereits ab Antragstellung anerkannt wird.“
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
In den Rat der Bürgermeister (RdB) wurde der folgende Beschlussentwurf eingebracht: „Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, über eine Bundesratsinitiative die Gewährung eines Mehrbedarfes ab Antragstellung aus § 30 (1) SGB XII zu ermöglichen, sofern die zuständige Behörde die Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ für einen rückwirkenden Zeitraum feststellt.“
Der RdB hat mit Beschluss- Nr. R-982/2011 am 10.3.2011 diesen Entwurf beschlossen und an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Bearbeitung überwiesen.
Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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