Auszug - Energieverbrauch und bezirkliche Einsparinitiativen  

 
 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1076/3 Energieverbrauch und bezirkliche Einsparinitiativen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Kaas Elias/Schwarzenauer 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Schwarzenauer, das Bezirksamt  darf die Große Anfrage wie folgt beantworten.

 

Nun ja Herr Schwarzenauer, die Einflussmöglichkeiten des Bezirks um Wohnraum mit erschwinglichen Mieten zu sichern oder neu zu schaffen, sind verhältnismäßig begrenzt. Ich glaube, das ist Ihnen weitestgehend auch bekannt. Das Land Berlin hat seine Wohnungsbauförderung auslaufen lassen. Ein sozialer Wohnungsbau findet  nicht mehr statt und eine Beeinflussung des Mietniveaus im Neubau ist damit nicht möglich. Die Staatswirtschaft haben wir in diesem Bereich abgeschafft. Das Instrumentarium der Miethöhenbegrenzung über eine Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 3 Baugesetzbuch ist an die spezifische Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und an sehr hohe Hürden, die durch die Rechtsprechung als Voraussetzung für die Festlegung von Mietobergrenzen aufgebaut wurden, gebunden. Darüber hinaus wissen wir ja, dass so eine Milieuschutzsatzung durchaus auch ihre Probleme hat, weil sie natürlich in dem Gebiet ein Schwerpunkt von sozial schwächerer Bevölkerung entwickelt und damit auch ein Abwandern von kaufkraftkräftigeren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit sich bringt und wir selbst haben ja erlebt, wie die Milieuschutzsatzung im Bereich Klausenerplatz leergelaufen ist und wir haben sie ja deshalb aufgehoben, mit Ihrer Unterstützung damals. Also, insofern ist das in der Frage sicherlich auch kein sinnvolles Instrumentarium, um wirklich in dieser Frage weiterzukommen.

 

Die städtebauliche und bauplanungsrechtliche Beeinflussung von Vorhaben, soweit es z. B. den Abbruch von Bestandswohnungen beinhaltet, hat aber dann nicht die Möglichkeit, über die Bauberatung oder über das Bauplanungsrecht tatsächlich Einfluss auf die Miethöhe zu nehmen. Wobei ich mal sagen muss, wenn wir uns mal ganz ehrlich die Sache anschauen, ist es vielleicht unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte und dann auch der Frage der Energiekostenbewirtschaftung von Häusern sinnvoller, das eine oder andere Haus aus den 50ern oder 60ern relativ schnell abzubrechen. Es mag zwar günstigere Mieten haben, aber es hat sicherlich  hohe Energiekosten, also insofern schlummern da zwei Seelen in einer Brust, gerade bei der Beantwortung einer Frage, wenn sie nach Miethöhen, Energiekosten und ökologischen Auswirkungen fragen.

 

Zu 2.

Frau Kollegin Schmiedhofer hat mir mitgeteilt, dass Heiz- und Stromkosten, Stromkosten bei Nacht, Stromspeicherheizungen vom Job Center in voller Höhe übernommen werden, wenn diese nicht durch offenkundig unwirtschaftliches Verhalten des Anspruchsstellers entstanden sind. Den höheren Energiekosten wird bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen. Eine Beratung über Energiesparmöglichkeiten wird vom Job Center nicht angeboten. Die Kunden werden zu anderen Beratungsstellen weitervermittelt und z. B. werden sie auf die Beratungsstelle von Vattenfall, die sich in der Nürnberger Str. 14/15 seit kurzem befindet und damit in der Nähe des Job Centers, darauf hingewiesen.

 

Zu 3.

Also, nun müssen wir mit dem Begriff Energiebeauftragter ein Stück runterkommen, weil es handelt sich nicht um eine Stelle, wie der Behindertenbeauftragte, die Beauftragte für Migration oder die Frauenbeauftragte, die bei der Bürgermeisterin angesiedelt ist, also es nicht eine Position eines Beauftragten, der unmittelbar einem Dezernenten unterstellt ist und sich nur mit diesem Thema befasst, sondern unser Energiebeauftragter ist ein Mitarbeiter in der Serviceeinheit Immobilien und Hochbau, der z. B. die ganzen Fragen, die Sie stellen, wie auch diese, beantwortet oder der auch die ganzen Kleinen Anfragen zum Thema Solardächer u. ä. beantworten durfte und wenn Sie ihn nicht gerade beschäftigen, dann hat er folgende andere Aufgaben zu erfüllen:

 

Er kümmert sich um alle energetischen Belange des Fachbereichs Hochbau, d. h. er wird sowohl bei Sanierungs-, als auch bei Umbau-, als auch bei Neubaumaßnahmen von den entsprechenden Bauleitern eingeschaltet, um die möglichst preisgünstigste, ökologischste und energiewirtschaftlichste Lösung herbeizuführen. Dabei hat er auch die technischen Umsetzung und die bauphysikalischen Planungsgrundlagen mit zu bearbeiten. Darüber hinaus berät er auch insbesondere beim Umbau von denkmalgeschützten bezirkseigenen Immobilien, Stichwort ist hier z. B. Investitionsmaßnahme Goethe-Gymnasium, hatten wir ja gerade gestern im Bauausschuss drüber gesprochen und darüber hinaus bemüht er sich um die Optimierung der bestehenden Gebäudetechnik und ist auch als Ansprechpartner für die Hausmeister der Schulen zur Verfügung, wenn es dort Probleme, z. B. mit der Heizung oder Lüftung gibt.

Darüber hinaus bearbeitet er auch alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Energiepässen. Also, er ist nicht externer Ansprechpartner, wo sich Bürger hinwenden können, wie z. B. an die Migrationsbeauftragte oder an den Behindertenbeauftragten, so wird er erstens nicht bezahlt und zweitens ist er in ganz andere Vorgänge eingebunden und wir hatten nie jemanden mit der Zielsetzung, dass er nach außen als Energiebeauftragter Menschen unterrichten soll, dann wäre er sicherlich nicht in meiner Abteilung, dann wäre er sicherlich bei der Kollegin Schmiedhofer,  sondern er ist unmittelbarer Mitarbeiter der Serviceeinheit und steht nur für interne "Energieberatungen" zur Verfügung.

 

Zu 4.

Das Bezirksamt steht der Initiative sehr aufgeschlossen gegenüber, sagt mir die Kollegin Schmiedhofer. Das Bezirksamt hat bereits erste Gespräche mit dem Träger des Büros, dem Stadtteilverein Tiergarten e. V., geführt. Die Vorteile eines solchen Büros wären bei Verwirklichung und erfolgreicher Durchführung sowohl ökologischer Natur, nämlich die Energieeinsparung, als auch sozialer Natur, weil es um die Qualifizierung Erwerbsloser geht und letztlich auch ökonomischer, weil er Beratungsaufträge für Energiedienstleister dann geben würde.

 

Die ursprünglich verfolgte Idee, nämlich eine Finanzierung aus Mitteln des UEP's zu realisieren, ließ sich leider nicht umsetzen. Der Träger hat seine überarbeitete und aktualisierte Idee für ein Klimabüro auf dem zweiten runden Tisch Klimaschutz am 22. September bei Frau Kollegin Schmiedhofer vorgestellt. Nunmehr wird eine Finanzierung der vorgesehenen Stellen über den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor angestrebt. Das Bezirksamt hat im Rahmen seiner Möglichkeiten gegenüber dem Job Center seine Unterstützung bereits zugesagt. Das Projekt ist aber noch nicht beantragt. Dem Bezirksamt sind darüber hinaus ähnliche Konzepte und Initiativen mit Beratungskomponente zum Klimaschutz von mehreren anderen Trägern bekannt. Es setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Realisierung bzw. dann auch für eine Vernetzung und Kooperation dieser unterschiedlichen Initiativen ein.

 

Zu 5.

Nach § 16 Abs. 3 EnEV kann der Energieausweis für Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern entweder an Hand des Bedarfs oder an Hand des Verbrauchs ausgestellt werden. Die Abt. Bauwesen orientiert sich an der Darstellung des Verbrauchs, mit Ausnahme bei Neubauten, bei denen die Bedarfsanalyse zur Grundlage für weitere energetische Betrachtung vorliegt und schon mit der BPU sozusagen erarbeitet wird.

 

Wir haben uns intensiv mit dem Für und Wider in der Frage verbrauchs- oder bedarfsabhängige Darstellung bei den Bestandsbauten auseinandergesetzt und haben letztlich aus folgenden Überlegungen heraus der bedarfsorientierten Darstellung den Vorzug gegeben: Die Gebäude werden nämlich unterschiedlich frequentiert oder sie werden nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet, z. B. Ganztagsbetreuung. Dabei werden ehemalige Lager oder Bibliotheksräume oder Kellerräume "plötzlich" zum Mensen umgestaltet, so dass dann die festgestellten Bedarfe hier auch einer regelmäßigen Veränderung unterliegen, also allein aus der unterschiedlichen Nutzung heraus. Die Bedarfsermittlung für ein jeweiliges Objekt, bei einer durchschnittlich großen Schule, würde zwischen 6.000 und 8.000,-- Euro verschlingen. Bei 60 Schulen will ich Ihnen das jetzt näher vertiefen und die erhobene Bedarfsanalyse müsste dann jeweils überarbeitet werden, wenn dort Räume anders genutzt werden, als bisher. Es würden also jedes Mal neue Kosten auf uns zukommen.

 

Wir haben uns deshalb dafür entschieden, nicht 400.000,-- Euro in die entsprechenden Bedarfsanalysen zu stecken, die dann auch noch relativ schnell veralten, sondern lieber das wenige Geld zu nehmen, das wir haben, um nicht Pässe auszustellen, sondern um tatsächlich Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Senkung von Co2 zu finanzieren, das halte ich für ökologisch und ökonomisch wesentlich sinnvoller. Wir wissen selbst, wo die Schwachstellen unserer Gebäude liegen, nämlich in einer zu geringen Außenhautsituation, in einer zu geringen Dachdämmung und brauchen deshalb weniger die Bedarfsanalyse, sondern brauchen eigentlich viel mehr Geld, um diese Schwachstellen, die wir bereits kennen, zu beseitigen. Dementsprechend haben wir ja auch dafür plädiert, in die Investitionsplanung z. B. das Goethe-Gymnasium drin zu lassen und die Schiller-Oberschule mit dem Thema Fensterdichtungen und Außenhautsanierung reinzubringen und bemühen uns darüber hinaus, bei allen möglichen Förderprogrammen zusätzlich Geld abzugreifen, um die Schulgebäude weiter energetisch entsprechend auszustatten.

 

 
 

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