Auszug - Mündliche Anfragen
Die 10. Mündliche Anfrage wird mit der 2. Mündlichen und die 14. Mündliche wird mit der 5. Mündlichen Anfrage getauscht.
Die Mündlichen Anfragen Nr. 01 bis Nr. 05 werden vom Bezirksamt beantwortet. Die Mündlichen Anfragen Nr. 06 bis Nr. 20 werden gem. § 30 Abs. 5 GO-BVV innerhalb von zwei Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
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