Drucksache - 1095/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

CDU

01. Mündliche Anfrage:                 Holger Wuttig

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Wir bauen, was wir wollen, und nicht das,

                                                         was wir sollen?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann hat wer den Auftrag zur (Neu-)Gestaltung des Bürgersteigs am östlichen Stuttgarter Platz gegeben?

 

2.      Wo, wann und wie wurde die jetzige Breite des Bürgersteigs im Bezirksamt, gegenüber der BVV und gegenüber der Bürgerinitiative Stuttgarter Platz kommuniziert?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

 

02. Mündliche Anfrage:                 Ralph Schöne

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Neue Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen für

                                                         SGB-II-Empfänger

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Von welchen Änderungen der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen zum 01.01.2009 für SGB-II-Empfänger durch den Senat geht das Bezirksamt aus?

2.      Wie beurteilt das Bezirksamt oder welche Erkenntnisse hat es über die Möglichkeiten für Leistungsbezieher, angemessenen Wohnraum - insbesondere Ein- und Zweizimmerwohnungen - im Bezirk zu mieten ?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Schmiedhofer.

 

 

03. Mündliche Anfrage:                 Nicole Ludwig

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Betr. Ausbau der Radwege im Bezirk IV

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann ist mir dem Beginn des Baus des Radfahrangebotsstreifens in der Joachim-Friedrich-Straße gemäß BVV-Beschlüssen 0451/3 und 0988/3 zu rechnen?

 

2.      Wann werden die Maßnahmen beendet sein?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

 

04. Mündliche Anfrage:                 Prof. Dr. Jürgen Dittberner

                                                         FDP-Fraktion

                                                         Betr. Sanierungsbedarf bei Kitas

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie hoch ist der Sanierungsbedarf der Kitas im Bezirk, insbesondere bei den sanitären Anlagen, bei den Dachabdeckungen und bei den Wärmedämmungen?

2.      Bei wie vielen Kitas im Bezirk müsste wegen dringlichem Sanierungsbedarfs eine sofortige Schließung erfolgen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

05. Mündliche Anfrage:                 Christel Dittner

                                                         SPD-Fraktion  

                                                         Betr. Baumaßnahmen Kolonie Stichkanal

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Baumaßnahmen auf geräumtem und planiertem Kleingartengelände (in diesem Fall Kolonie Stichkanal) geplant sind?

 

2.      Welche Möglichkeiten bestehen, den Verkauf von Kleingartengelände verbindlich an eine tatsächliche Bebauung zu koppeln, um nicht, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, Leerstand zu provozieren?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

 

06. Mündliche Anfrage:                 Marion-Ise Halten-Bartels

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Falsche Angaben zur Person bei Briefen des

                                                         Bundeszentralamtes für Steuern - wer korrigiert?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Sind dem Bezirksamt Zusendungen mit falschen Daten an die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Mitteilungen der neuen Steueridentifikationsnummer bekannt?

2.      Wenn ja, beruhen diese Fehler auf Fehleintragungen im bezirklichen Melderegister bezüglich der Angaben zum Geburtsort bzw. der Geburtsländer, wie z.B. in Berlin-Marzahn, und  wie können die Bürgerinnen und Bürger die Korrektur vornehmen lassen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.:

Dem Bezirksamt sind solche Zusendungen bekannt. Sie werden von den Betroffenen über­wiegend entsprechend dem Hinweis in dem Zuteilungsschreiben an die Rücksendeadresse “Meldebehörde, 10958 Berlin” gerichtet und damit dem Landesamt für Bürger- und Ord­nungsangelegenheiten (LABO) zugestellt. Das LABO verteilt die Zusendungen dann auf die Bezirke.

 

Ein geringerer Teil der Zusendungen geht auch unmittelbar bei dem Bezirksamt bzw. einem der Bürgerämter ein.

 

Die Bearbeitung erfolgt im Amt für Bürgerdienste – Back-Office Bürgeramt.

 

Zu 2.:

Die Beanstandungen beziehen sich teils auf offensichtliche Schreibfehler bei den Eintragun­gen im Melderegister, teils auf die Angaben zum Geburtsort bzw. Geburtsstaat.

 

Offensichtliche Schreibfehler werden vom Back-Office umgehend berichtigt.

 

Nach der Verfahrensbeschreibung des LABO können andere im Melderegister tatsächlich falsch erfasste Daten nach Vorlage entsprechender Nachweise korrigiert werden. Die Be­troffenen werden gebeten, mit geeigneten Unterlagen (Urkunden, Pässen) bei einem Bür­geramt ihrer Wahl vorzusprechen oder Kopien dieser Unterlagen an das Amt für Bürger­dienste einzusenden.

 

Bei den in den vormals deutschen Gebieten im heutigen Polen Geborenen kann die Angabe des Geburtslandes auf Antrag richtig gestellt werden, d.h. es wird keine Angabe erfasst, da die Geburt in Deutschland stattgefunden hat.

 

Bei untergegangenen Staaten wie z.B. Jugoslawien oder Sowjetunion ist in der Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern gar nichts oder “ungeklärt” angegeben. Maßgebend ist in solchen Fällen die Angabe des Landes zum Zeitpunkt der Geburt. Gegebenenfalls ist auf An­trag der heute gültige Staatsname – z.B. Kroatien oder Ukraine – zu erfassen.

 

Die dem LABO oder dem Bezirksamt zugegangene Beanstandung wird, soweit nicht ohnehin ausdrücklich so formuliert, als Antrag auf Berichtigung gedeutet.

 

Krüger

Bezirksstadtrat

 

 

07. Mündliche Anfrage:                 Roland Prejawa

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Betr. Ausbau der Radwege im Bezirk II

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann ist mir dem Beginn des Baus des Radfahrangebotsstreifens im Straßenzug Wintersteinstraße, Lise-Meitner-Straße bis zum Goerdelersteg gemäß BVV-Beschluss 0988/3 zu rechnen?

 

2.      Wann werden die Maßnahmen beendet sein?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Die Maßnahmen sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt worden und waren Gegenstand der bisherigen Abstimmungsgespräche. Eine telefonische Rücksprache mit der zuständigen Senatsverwaltung ergab, dass diese sich die Finanzierung der Maßnahme grundsätzlich vorstellen kann, es jedoch bzgl. der technischen Umsetzung noch Klärungsbedarf gibt. Grundlage für die Abklärung der technischen Details bildet derzeit eine Diplomarbeit, die jedoch der Abteilung Bauwesen nicht vorliegt. Es wird zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung Anfang des nächsten Jahres ein weiteres Abstimmungsgespräch geben, in dem die Maßnahmen näher besprochen werden. Eine schriftliche Finanzierungszusage erfolgt somit auch erst nach Klärung der technischen Umsetzbarkeit, so dass entsprechende Planungsunterlagen derzeit noch nicht erstellt worden sind. Eine straßenbehördliche Anordnung erfolgt nach Vorlage der Pläne.

 

Das Bezirksamt wird gern unaufgefordert dem zuständigen Ausschuss berichten.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat                                                                   

 

 

08. Mündliche Anfrage:                 Dr. Wilfried Fest

                                                         FDP-Fraktion

                                                         Betr. Unterhaltszahlungen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie hoch ist der Anteil der Unterhaltsvorschüsse, die im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf eingetrieben worden sind?

 

2.      Welche Maßnahmen plant der Bezirk, um mehr säumige Zahlungsverpflichtete zur Zahlung zu bewegen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.:

Im Jahr 2007 sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf insgesamt 3.387.532 € an Unterhaltsvorschusszahlungen gewährt worden. Davon wurden nach § 7 UVG 563.349,- Unterhaltszahlungen € (Unterhaltsanspruch des Kindes gegen Mutter oder Vater) eingezogen. Die Einziehungsquote beträgt für das vergangene Jahr 16,63 %.

 

Im Jahr 2006 betrug die Einziehungsquote lediglich 14,66 %.

 

Daneben erfolgten Rückzahlungen nach § 5 UVG (Wegfall der Anspruchvoraussetzungen) in Höhe von 86.201,- €.

 

Zu 2.:

Die Unterhaltseinziehung im Rahmen der Unterhaltsvorschussstelle wird regelmäßig mit allen gebotenen Maßnahmen (u. a. von Mahnungen, über Ratenzahlungsvereinbarungen bis zu Pfändungen) betrieben. Weitere Maßnahmen sind aus diesem Grunde nicht erforderlich bzw. auch nicht möglich.

 

Der Erfolg der Unterhaltseinziehung hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Lage der Unterhaltsverpflichteten ab. Auch vermehrter Personaleinsatz würde deshalb im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zwangsläufig zu entsprechend höheren Einnahmen führen.

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

09. Mündliche Anfrage:                 Dr. Jürgen Murach

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Ausbau der Radwege im Bezirk III

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann ist mir dem Beginn des Baus des Radfahrangebotsstreifens in der Windscheidstraße gemäß BVV-Beschlüssen 0450/3 und 0988/3 zu rechnen?

2.      Wann werden die Maßnahmen beendet sein?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Die Maßnahmen sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt worden. Eine telefonische Rücksprache mit der zuständigen Senatsverwaltung ergab, dass diese sich in diesem Fall gegen eine Finanzierung entscheiden wird, da die Kfz-Belastung zu schwach sei und die Senatsverwaltung diese Maßnahme eher nachrangig gegenüber anderen Maßnahmen gegenübersteht. Es wird zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung Anfang des nächsten Jahres ein weiteres Abstimmungsgespräch geben, in dem die Maßnahmen näher besprochen werden.

 

Das Bezirksamt bittet daher um Verständnis, dass eine definitive Aussage erst nach Abschluss der Abstimmungsgespräche möglich ist und wird unaufgefordert berichten.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat                                                                   

 

 

 

10. Mündliche Anfrage:                 Stefan Evers

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage

                                                         Nr. 0410/3

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Machen alle Lehrkräfte, die das Fach Ethik unterrichten, vom Kurs zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis für das Fach Ethik im Rahmen der Weiterbildung Gebrauch bzw. wie viele Lehrkräfte nehmen oder nahmen an der vom LISUM angebotenen Fortbildung für Philosophie oder Religionslehre teil?

2.      Wie haben sich die Schülerzahlen im Religionsunterricht seit Einführung des Fachs Ethik konkret entwickelt bzw. wie haben jeweils welche Schulen, die auf die Frage 7. der Kleinen Anfrage mit "Ja" geantwortet haben, ihre Erwartungen begründet?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage insgesamt schriftlich wie folgt:

 

Von der Regionalen Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde unter Bezugnahme auf die Kleine Anfrage 0410/3 vom 06.03.2008 Folgendes mitgeteilt:

 

Zu 1. und 2.:

 

“ Für Lehrkräfte gab und gibt es eine berufsbegleitende dreisemestrige Weiterbildung zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis für das Fach Ethik.

Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Religion oder Philosophie müssen eine einsemestrige Weiterbildung dafür nachweisen. Ohne diese Weiterbildung besteht keine Lehrbefähigung für das Fach Ethik.

 

Die Teilnahme an diesen Fortbildungen wird seitens der Schulaufsicht zahlenmäßig ebenso wenig erfasst wie die anderer Fortbildungen des LISUM.

Der Schulaufsicht ist die Zahl der Lehrkräfte, die an der einen oder anderen Weiterbildung teilgenommen hat, insgesamt nicht bekannt. Die Schulaufsicht stellt durch entsprechende Anfragen an die Schulen lediglich den aktuellen Bedarf fest, damit in den in Frage kommenden Jahrgangsstufen an allen Schulen das Pflichtfach Ethik ordnungsgemäß erteilt wird. Dieser Bedarf wird dem LISUM vermittelt. Darüber wird keine Statistik von Seiten der Regionalen Schulaufsicht geführt.

 

Zur Beantwortung der zweiten Frage liegen der Schulaufsicht keine anderen Erkenntnisse vor als die, die am 06.03.2008 mitgeteilt worden sind.”

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

 

11. Mündliche Anfrage:                 René Wendt

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Betr. Sozial unverträgliche Kündigungen im Kita-

                                                         Eigenbetrieb Nordwest?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.         Wie erklärt sich das Bezirksamt die Tatsache, dass von 73 berlinweiten Kündigungen von Betreuungsverträgen seit Gründung der Kita-Eigenbetriebe allein 43 auf den Kita-Eigenbetrieb Nordwest entfielen?

 

1.a)     Wie stellt das Bezirksamt als Trägerbezirk und im Verwaltungsrat sicher, dass die Kündigungen sozial verträglich sind?

 

1b)      Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zur sozialen und persönlichen Situation der von Kündigung betroffenen Familien vor (Migrationshintergrund, Erwerbssituation, alleinerziehend etc.)?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1., 1a. und 1b.:

Zu der plakativ in einem Zeitungsbericht angeführten Zahl sind einige Hintergrunderläuterungen notwendig. Die 43 Kündigungen beziehen sich auf einen Zeitraum von 2 ½ Jahren und auf drei Bezirke. In diesem Zeitraum von 2 ½ Jahren wurden vom Kita-Eigenbetrieb Nordwest (EB-NW) ca. 12.000 Betreuungsverträge abgeschlossen.

 

14 der 43 Kündigungen entfallen auf Charlottenburg-Wilmersdorf. Im Vergleich wurden 2005 hier im Bezirk vor Gründung der Kita-Eigenbetriebe bei den kommunalen Kindertagesstätten einschl. Hortkinder alle drei Monate ca. 50 Kündigungen ausgesprochen.

 

Trotz des Gebotes der wirtschaftlichen Geschäftsführung der Eigenbetriebe, wozu auch die Einnahmen aus den Elternbeiträgen gehören, geht der EB-NW verantwortlich mit Kündigungen der Betreuungsverträge in einem vierstufigen Verfahren um, das sich wie folgt darstellt:

 

1.)    Erinnerungsschreiben an die Eltern mit der Bitte, das Konto auszugleichen.

2.)    Die erste Mahnung wird in einem verschlossenen Umschlag über die Kita-Leitung an die Eltern weitergegeben.

3.)    Auf dem gleichen Weg wir die zweite Mahnung an die Eltern weitergegeben.

 

Die Leitungen der Kindertagesstätten nutzen die Übergabe der Mahnungen auch für Beratungsgespräche mit den Eltern. Hierzu gehören die Hinweise, bei finanzieller Notlage eine Kostenherabsetzung bzw. eine Ratenzahlung zu beantragen und sich u.U. auch vertrauensvoll an das Jugendamt zu wenden.

 

4.)    Als letzter Schritt bleibt die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen und die Kündigung des Platzes.

 

Hierbei beachtet der EB-NW seine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Rahmen der Jugendhilfe, indem er die Belange der Jugendhilfe - insbesondere die des Kinderschutzes - mit den berechtigten Interessen der Kosteneinziehung in jedem Einzelfall abwägt.

 

Dem Bezirksamt sind - außer die Eltern nehmen Kontakt zum Jugendamt und seinen Beratungsstellen auf - die Hintergründe der Zahlungsrückstände nicht konkret bekannt. Erkenntnisse zur sozialen und persönlichen Situation aller betroffenen Familien liegen allein dem EB-NW vor.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Ds. Nr. 16/11 407) im Abgeordnetenhaus von Berlin in diesem thematischen Zusammenhang ausgeführt:

“Eine Meldepflicht bei Ausschluss vom Kita- oder Hortbesuch ist rechtlich nicht vorgesehen. Eine pauschale Weitergabe von Informationen über finanziell schwierige Familienverhältnisse an das Jugendamt stieße ggf. an datenschutzrechtliche Grenzen.”.

Nach Auffassung des für Jugend zuständigen Bezirksamtsmitglieds ist es erforderlich, dass diese Stellungnahme mit der Zielsetzung der Wahrung der vorschulischen Bildungsinteressen der von einer Kitaplatz-Kündigung konkret bedrohten Kinder einer Überprüfung unterzogen wird.

 

Der Verwaltungsrat wird sich in seiner am 3. Dezember stattfindenden Sitzung mit dem Thema beschäftigen und insbesondere erörtern, wie im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Jugendamt zur Vermeidung einer Kündigung auch tatsächlich erfolgt.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

 

12. Mündliche Anfrage:                 Annegret Hansen

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Pflegestützpunkte in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann, wo und in welcher Anzahl werden im Bezirk die ersten Pflegestützpunkte eingerichtet?

 

2.      Welche Gründe haben das Bezirkamt ggf. gehindert, eine entsprechende Planung vorzusehen?

 

Die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

1.      Wann, wo und in welcher Anzahl werden im Bezirk die ersten Pflegestütz­punkte einge­richtet?

 

Die Pflege- und Krankenkassen haben mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28. Mai 2008 den Auftrag erhalten, bis zum 31.10.2008 Verträge über wettbewerbsneutrale Pflegestützpunkte zur Auskunft und Beratung, Koordinierung sowie Bereit­stellung und Vernetzung pflegerischer Angebote abzuschließen. Dazu sind in enger Kooperation mit den Ländern vorhandene Strukturen so weit wie möglich zu erhalten und zu nutzen.

 

Das Land Berlin hat durch die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in einem ersten Entscheidungsschritt die Koordinierungsstellen “Rund ums Alter” für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen. Konkretisiert wurde diese Entscheidung aber noch nicht. Ein Vertrag zwischen den Pflege- und Krankenkassen einerseits und dem Land Berlin andererseits zur Kooperation und Verteilung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten steht noch aus (Rahmenvertrag). Nach mündlichen Erläuterungen der Senatsverwaltung ist geplant, einen Pflegestützpunkt pro 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner einzurichten. Basierend auf der Ein­wohnerzahl von Charlottenburg-Wilmersdorf wären hier 3 Stützpunkte aufzubauen.

 

Die genaue Aufteilung der insgesamt 36 Stützpunkte für ganz Berlin auf die Bezirke ist von der Senatsverwaltung noch zu klären. Eine örtliche Festlegung wird in der angekündigten Allgemein­verfügung noch nicht enthalten sein. Das Ziel ist Wohnortnähe und Anpassung an die Einwohner­zahl. Für den Text der Allgemeinverfügung zwischen dem Senat von Berlin und den Pflegekassen gemäß § 92 c SGB XI liegt noch keine Freigabe vor. Ist diese erfolgt, wird sie im Amtsblatt veröf­fentlicht werden.

 

 

2.      Welche Gründe haben das Bezirksamt gegebenenfalls daran gehindert, eine entspre­chende Pla­nung vorzusehen?

 

Wie bereits ausgeführt, ist Verhandlungspartner der Pflegekassen die Senatsverwaltung, nicht der Bezirk. Der mehrfach, zuletzt in der Stadträtesitzung am 14.11. geäußerte Wunsch nach konkreten Planungen konnte seitens der zuständigen Staatssekretärin mit dem Hinweis auf die weiterhin be­stehende Unklarheit in der Verhandlung mit den Pflegekassen nicht beantwortet werden. Derzeit wird ein rein verwaltungsinterner Arbeitsentwurf für den Rahmenvertrag mit den Pflegekassen von der zuständigen Senatsverwaltung formuliert und die Endfassung dann den Bezirken zugeleitet. Der Rahmenvertrag soll unter anderem die Abgrenzung der Aufgaben zwischen den Pflegestützpunkten und den Bezirken sowie den Einsatz von Personal regeln. Da der Entwurf noch nicht vorliegt, konnten weder bezirkliche Einwände erhoben noch eine eigene Planung vorgenommen werden.

 

Weiterhin ist völlig unklar, wie die bezirklichen Strukturen in die Pflegestützpunkte eingebunden werden sollen. Der Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist von den Fachvertretern der Bezirksämter aufgefordert worden, bei den Verhandlungen mit den Pflegekassen darauf zu drängen, eine verbindliche und einheitliche Regelung bezüglich der Vor­gaben für die Bezirke zu erwirken.

 

Eine Sitzung der “AG Pflegestützpunkte” bei der Senatverwaltung für Integration, Arbeit und Sozi­ales mit den Bezirksvertretern, angesetzt für den 19. November 2008, in der der obengenannte Arbeitsent­wurf bekannt gegeben werden sollte, ist am Vortag abgesagt worden. Ein neuer Termin wurde noch nicht benannt.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

13. Mündliche Anfrage:                 Anita Gnielinski

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Kündigung von Kita-Verträgen, weil Eltern

                                                         Beiträge schulden!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Treffen Pressemeldungen zu (Berliner Zeitung vom 12.11.2008), wonach die meisten Vertragskündigungen durch den Eigenbetrieb Nordwest erfolgen, zu dem der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gehört?

2.      Wie viele Kinder und Eltern bzw. alleinerziehende Mütter/Väter sind davon im Zeitraum von Januar bis Oktober 2008 betroffen und was hat das Bezirksamt bisher unternommen bzw. veranlasst, um den Eltern im Interesse des Kindeswohls Hilfestellung zu geben?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Durch den kaufmännischen Geschäftsleiters des Eigenbetriebes “Kindertagesstätten Nordwest” wurde Folgendes mitgeteilt:

Zu 1.:

“Ich kann bestätigen, dass der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Nordwest im Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 30.06.2008 insgesamt 43 Kündigungen ausgesprochen hat. Inwieweit die in der Presse genannten Zahlen der anderen Kita-Eigenbetriebe zutreffend sind, kann ich nicht beurteilen.”

 

Zu 2.:

“Im nachgefragten Zeitraum gab es fünf entsprechende Kündigungen.”

 

Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eltern oder Elternteile, die mit ihren Kostenbeiträgen im Rückstand sind, sich hilfesuchend an das zuständige Jugendamt wenden können. Diesen Hinweis erhalten sie durch den Eigenbetrieb. Nach Prüfung des konkreten Einzelfalls kann aus sozialpädagogischen Gründen der Kostenbeitrag erlassen oder ggf. auch eine Übernahme von Kostenbeiträgen aus Stiftungsmitteln erfolgen.

 

Der Verwaltungsrat wird sich in seiner am 3. Dezember stattfindenden Sitzung mit dem Thema beschäftigen und insbesondere erörtern, wie im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Jugendamt zur Vermeidung einer Kündigung auch tatsächlich erfolgt.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

 

14. Mündliche Anfrage:                 Holger Wuttig

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Ausbau der Radwege im Bezirk I

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann ist mit dem Beginn der Umbaumaßnahmen des Radweges Heerstraße / Preußenallee gemäß BVV-Beschluss 0117/3 zu rechnen?

 

2.      Wann werden die Maßnahmen beendet sein?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Mit Zwischenbericht zur Drucksache Nr. 0117/3 wurde mitgeteilt, dass sich die vorerst ablehnende Haltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dahingehend geändert hat, dass nunmehr eine Finanzierung aus dem Radwegesonderprogramm signalisiert wurde. Nach telefonischer Rücksprache mit der Senatsverwaltung wurde dieses positive Signal bestätigt, jedoch darauf hingewiesen, dass bzgl. der technischen Umsetzung noch Klärungsbedarf besteht bzw. ein Kompromiss gefunden werden muss. Anfang des nächsten Jahres wird es zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung ein weiteres Abstimmungsgespräch geben, in dem die Maßnahmen besprochen werden. Eine schriftliche Zusage steht jedoch noch aus. Das Bezirksamt bittet um Verständnis, dass Arbeiten erst begonnen werden können, wenn die technischen Details feststehen und eine Finanzierungszusage vorliegt.

 

Das Bezirksamt wird unaufgefordert im Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen über den Fortgang berichten.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat                                                                   

 

 

 

15. Mündliche Anfrage:                 Ralph Schöne

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung (SPAN)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche wesentlichen Regelungen und Neuerungen beinhaltet die neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung (SPAN), die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll?

2.      In welcher Größenordnung sind bisher Fehlbuchungen bei Hallen- und Platzanmietungen aufgetreten, die künftig kostenpflichtig sein sollen ?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1.:

Durch Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 11.03.2008 (Abl. S. 899) sind die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften vom 28.04.1998, zuletzt geändert am 15.03.2006, bis zum Inkrafttreten einer Neufassung der SPAN weiter anzuwenden.

 

Die für die Neufassung der SPAN eingesetzte Arbeitsgruppe (Senatssportverwaltung, einzelne Bezirkssportämter, Landessportbund Berlin e. V., Bezirkssportbund Pankow) hat inzwischen ihre Arbeit grundsätzlich abgeschlossen. Das formelle Verfahren unter Einbeziehung des Landessportbundes Berlin e. V., mitzeichnender Senatsdienststellen sowie des Rats der Bürgermeister/innen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass zurzeit nicht vorhergesagt werden kann, wann und in welcher endgültigen Version die Neufassung der SPAN in Kraft treten wird.

 

Neben diversen redaktionellen Änderungen wurden u. a. in den Bereichen Haftung und Bewertung des Hochschulsports (studienbezogener Lehrbetrieb) Änderungen besprochen. Die Anregungen der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich sportfreundlicher Regelungen bei Vereinsgaststätten zu satzungsgemäßen Vereinszwecken und der Ergänzung der Haus- und Nutzungsordnung (Rechtsextremismus, Antisemitismus und Tragen von Kleidungsstücken mit nach allgemein anerkannter Ansicht rechtsextremistischen Symbolen u. a.) werden nach hiesiger Kenntnis ebenfalls Eingang finden.

 

Zu gegebener Zeit wird das Bezirksamt - wie im Ausschuss für Sport zugesagt - die Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften zur Verfügung stellen.

 

Zu 2.:

Hierzu wird keine Statistik geführt, jedoch besteht eine entsprechende “Strafgebühr” bereits in der bisherigen SPAN.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

 

16. Mündliche Anfrage:                 Christel Dittner

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Zebrastreifen am Saatwinkler Damm

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welches Ergebnis hat der Widerspruch des Bezirksamtes gegen die Entscheidung der Senatsverwaltung bezüglich des Zebrastreifens am Saatwinkler Damm vor der Kita gezeitigt?

 

2.      Wann ist damit zur rechnen, dass der beantragte und dringend notwendige Zebrastreifen realisiert wird?

 

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:

 

Da der Saatwinkler Damm zum übergeordneten Straßennetz gehört, trifft die Verkehrslenkung Berlin alle Entscheidungen über straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, darunter auch die An­lage von Fußgängerüberwegen (FGÜ).

 

Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde am 13.02.2008 um Prüfung eines Zebrastreifens im Rahmen des berlinweiten Förderprogramms gebeten.

 

Eine telefonische Nachfrage ergab, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der Zwei­spurigkeit des Saatwinkler Dammes ein Zebrastreifen dort verkehrsrechtlich nicht in Betracht kommt. Es wurde versäumt, dem Bezirk das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitzuteilen; dies soll nunmehr nachgeholt werden.

 

Die Errichtung einer Fußgängerampel wurde auf Bitten des Bezirksamtes bereits zu einem frühe­ren Zeitpunkt geprüft. Für eine Ampel ist nach Mitteilung der VLB die Anzahl der querenden Fuß­gänger zu gering. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bereich der Kita der Saatwinkler Damm durch einen begrünten Mittelstreifen getrennt wird. Im Bereich des Buchholz­weges und des Riedemannweges sind bauliche Querungsmöglichkeiten angelegt. Durch den Mit­telstreifen ist immer nur eine Fahrtrichtung zu beobachten und nach Auffassung der VLB ein siche­res Verweilen und Überqueren der Fahrbahn möglich.

 

Das Bezirksamt teilt diese Ansicht nicht. Es bedauert, dass hier keine andere Lösung möglich ist.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

17. Mündliche Anfrage:                 Carsten Engelmann

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Investor soll endlich bauen!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Seit wann ist das Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenkolonie Stichkanal an der Lise-Meitner-Str. genehmigt und wann ist mit der Aufnahme von Bautätigkeiten durch den Investor zu rechnen?

2.      Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Gründe von Seiten des Investors bislang eine Bautätigkeit verhindert haben?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Das Bezirksamt hatte bereits im Kleingartenbeirat und zuvor gegenüber dem BV der Kleingärtner dargestellt, dass der Neubau für ein Berliner Unternehmen der Elektrotechnik noch nicht errichtet worden ist, da der Chef des schweizerischen Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört, verstorben ist und die Nachfolge in der Konzernführung erst stattgefunden hat. Ende November hat eine Bauberatung stattgefunden. Das Bezirksamt geht davon aus, dass im Jahre 2009 der Bau beginnt.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat                                                                   

 

 

18. Mündliche Anfrage:                 Evelyn Andres

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Brunnen in der Wilmersdorfer Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Stimmen die Zeitungsmeldungen, nach denen der neue Brunnen in der Wilmersdorfer Straße "größtenteils" aus Spendenmitteln der umliegenden Geschäfte finanziert wurde?

 

2.      Aus welchem Topf stammen die "restlichen" Mittel"?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Der Neubau des Brunnens in der Wilmersdorfer Straße wird zum überwiegenden Anteil seitens eines anliegenden Investors finanziert. Bauvorbereitende Maßnahmen werden aus Mitteln der baulichen Unterhaltung finanziert.

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                          

Bezirksstadtrat

 

 

19. Mündliche Anfrage:                 Norbert Wittke

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Eingliederungsmaßnahmen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Sind die 2008 im Haushaltsplan eingeplanten Mittel für Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II verbraucht?

2.      Werden die im Haushaltsplan 2009 im Kapitel 1112 vorgesehenen Mittel voraussichtlich ausreichen?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:

 

Zu 1.

Mit Stand vom 17.11.2008 sind vom Titel der Eingliederungsmaßnahmen mit der Gesamthöhe von 39.289.600 € 80,66% ausgegeben und durch weitere Bindungen insgesamt bereits festgelegt 92,34%. Es ist davon auszugehen, dass mit der Schlussrechnung für Maßnahmen sowie Bewilli­gungen von Maßnahmen, die im Dezember beginnen, über 95% der Eingliederungsleistungen im Jahr 2008 tatsächlich ausgegeben werden. Dies entspricht dem lokalen Ziel, das die Träger des JobCenters mit dem Geschäftsführer verabredet haben.

 

 

Zu 2.

Für das Jahr 2009 sind für den Titel der Eingliederungsmaßnahmen Mittel in vergleichbarer Höhe wie 2008 angekündigt. Diese sind Bestandteil des Bundeshaushaltes und werden im Bundestag erst im Dezember endgültig verabschiedet. Eine endgültige Aussage ist deshalb erst im Jahr 2009 möglich.

 

Zusätzlich zu den Eingliederungsmitteln im Haushalt der JobCenter werden im Jahr 2009 über das Programm Kommunal-Kombi zusätzliche Fördermittel für ALG 2-Empfangende zur Verfügung ste­hen, die nicht vom JobCenter bewirtschaftet werden.

 

Werden die Mittel wie angekündigt bewilligt, ist davon auszugehen, dass sie ausreichen werden.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

 

20. Mündliche Anfrage:                 Norbert Wittke

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Bordsteinabsenkungen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie viele Borsteinabsenkungen sind in Charlottenburg-Wilmersdorf an Übergängen mit Lichtzeichenanlagen noch einzurichten, um eine hundertprozentige Barrierefreiheit an vorgenannten Übergängen herzustellen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Eine genaue Statistik wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf nicht geführt. Das Bezirksamt schätzt jedoch den barrierefreien Anteil bei Übergängen mit Lichtzeichenanlagen auf ca. 90 – 95 %. Seitens der Verkehrslenkung Berlin werden im Rahmen des Modernisierungsprogramms Erneuerungen von Lichtsignalanlagen angemeldet. In diesem Zuge erfolgt dann auch der behindertengerechte Umbau.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat                                                                   

 


 

 
 

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