Drucksache - 1095/3
01. Mündliche Anfrage: Holger
Wuttig SPD-Fraktion Betr.
Wir bauen, was wir wollen, und nicht das, was
wir sollen? Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann hat wer den Auftrag zur
(Neu-)Gestaltung des Bürgersteigs am östlichen Stuttgarter Platz gegeben? 2. Wo, wann und wie wurde die jetzige
Breite des Bürgersteigs im Bezirksamt, gegenüber der BVV und gegenüber der
Bürgerinitiative Stuttgarter Platz kommuniziert? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 02. Mündliche Anfrage: Ralph
Schöne CDU-Fraktion Betr.
Neue Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen für SGB-II-Empfänger Ich frage
das Bezirksamt: 1. Von welchen Änderungen der
Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen zum 01.01.2009 für SGB-II-Empfänger durch den
Senat geht das Bezirksamt aus? 2. Wie beurteilt das Bezirksamt oder
welche Erkenntnisse hat es über die Möglichkeiten für Leistungsbezieher,
angemessenen Wohnraum - insbesondere Ein- und Zweizimmerwohnungen - im Bezirk
zu mieten ? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR
Schmiedhofer. 03. Mündliche Anfrage: Nicole
Ludwig Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Betr.
Ausbau der Radwege im Bezirk IV Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann ist mir dem Beginn des Baus des
Radfahrangebotsstreifens in der Joachim-Friedrich-Straße gemäß BVV-Beschlüssen
0451/3 und 0988/3 zu rechnen? 2. Wann werden die Maßnahmen beendet
sein? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 04. Mündliche Anfrage: Prof.
Dr. Jürgen Dittberner FDP-Fraktion Betr.
Sanierungsbedarf bei Kitas Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf
der Kitas im Bezirk, insbesondere bei den sanitären Anlagen, bei den
Dachabdeckungen und bei den Wärmedämmungen? 2. Bei wie vielen Kitas im Bezirk
müsste wegen dringlichem Sanierungsbedarfs eine sofortige Schließung erfolgen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Naumann. 05. Mündliche Anfrage: Christel
Dittner SPD-Fraktion Betr.
Baumaßnahmen Kolonie Stichkanal Ich frage
das Bezirksamt: 1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche
Baumaßnahmen auf geräumtem und planiertem Kleingartengelände (in diesem Fall
Kolonie Stichkanal) geplant sind? 2. Welche Möglichkeiten bestehen, den
Verkauf von Kleingartengelände verbindlich an eine tatsächliche Bebauung zu
koppeln, um nicht, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, Leerstand zu
provozieren? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 06. Mündliche Anfrage: Marion-Ise
Halten-Bartels CDU-Fraktion Betr.
Falsche Angaben zur Person bei Briefen des Bundeszentralamtes
für Steuern - wer korrigiert? Ich frage
das Bezirksamt: 1. Sind dem Bezirksamt Zusendungen mit
falschen Daten an die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Mitteilungen der
neuen Steueridentifikationsnummer bekannt? 2. Wenn ja, beruhen diese Fehler auf
Fehleintragungen im bezirklichen Melderegister bezüglich der Angaben zum
Geburtsort bzw. der Geburtsländer, wie z.B. in Berlin-Marzahn, und wie können die Bürgerinnen und Bürger die
Korrektur vornehmen lassen? Das Bezirksamt
beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1.: Dem Bezirksamt sind solche Zusendungen bekannt. Sie werden
von den Betroffenen überwiegend entsprechend dem Hinweis in dem
Zuteilungsschreiben an die Rücksendeadresse “Meldebehörde, 10958
Berlin” gerichtet und damit dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) zugestellt. Das LABO verteilt die Zusendungen dann auf die Bezirke. Ein geringerer Teil der Zusendungen geht auch unmittelbar
bei dem Bezirksamt bzw. einem der Bürgerämter ein. Die Bearbeitung erfolgt im Amt für Bürgerdienste –
Back-Office Bürgeramt. Zu 2.: Die Beanstandungen beziehen sich teils auf offensichtliche
Schreibfehler bei den Eintragungen im Melderegister, teils auf die Angaben zum
Geburtsort bzw. Geburtsstaat. Offensichtliche Schreibfehler werden vom Back-Office
umgehend berichtigt. Nach der Verfahrensbeschreibung des LABO können andere im
Melderegister tatsächlich falsch erfasste Daten nach Vorlage entsprechender
Nachweise korrigiert werden. Die Betroffenen werden gebeten, mit geeigneten
Unterlagen (Urkunden, Pässen) bei einem Bürgeramt ihrer Wahl vorzusprechen
oder Kopien dieser Unterlagen an das Amt für Bürgerdienste einzusenden. Bei den in den vormals deutschen Gebieten im heutigen Polen
Geborenen kann die Angabe des Geburtslandes auf Antrag richtig gestellt werden,
d.h. es wird keine Angabe erfasst, da die Geburt in Deutschland stattgefunden
hat. Bei untergegangenen Staaten wie z.B. Jugoslawien oder
Sowjetunion ist in der Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern gar nichts
oder “ungeklärt” angegeben. Maßgebend ist in solchen Fällen die
Angabe des Landes zum Zeitpunkt der Geburt. Gegebenenfalls ist auf Antrag der
heute gültige Staatsname – z.B. Kroatien oder Ukraine – zu
erfassen. Die dem LABO oder dem Bezirksamt zugegangene Beanstandung
wird, soweit nicht ohnehin ausdrücklich so formuliert, als Antrag auf
Berichtigung gedeutet. Krüger Bezirksstadtrat 07. Mündliche Anfrage: Roland
Prejawa Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Betr.
Ausbau der Radwege im Bezirk II Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann ist mir dem Beginn des Baus des
Radfahrangebotsstreifens im Straßenzug Wintersteinstraße, Lise-Meitner-Straße
bis zum Goerdelersteg gemäß BVV-Beschluss 0988/3 zu rechnen? 2. Wann werden die Maßnahmen beendet
sein? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage
schriftlich wie folgt: Zu 1. und 2. Die Maßnahmen sind der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt worden und waren Gegenstand
der bisherigen Abstimmungsgespräche. Eine telefonische Rücksprache mit der
zuständigen Senatsverwaltung ergab, dass diese sich die Finanzierung der
Maßnahme grundsätzlich vorstellen kann, es jedoch bzgl. der technischen
Umsetzung noch Klärungsbedarf gibt. Grundlage für die Abklärung der technischen
Details bildet derzeit eine Diplomarbeit, die jedoch der Abteilung Bauwesen
nicht vorliegt. Es wird zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung Anfang des
nächsten Jahres ein weiteres Abstimmungsgespräch geben, in dem die Maßnahmen
näher besprochen werden. Eine schriftliche Finanzierungszusage erfolgt somit
auch erst nach Klärung der technischen Umsetzbarkeit, so dass entsprechende
Planungsunterlagen derzeit noch nicht erstellt worden sind. Eine
straßenbehördliche Anordnung erfolgt nach Vorlage der Pläne. Das
Bezirksamt wird gern unaufgefordert dem zuständigen Ausschuss berichten. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 08. Mündliche Anfrage: Dr.
Wilfried Fest FDP-Fraktion Betr.
Unterhaltszahlungen Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie hoch ist der Anteil der
Unterhaltsvorschüsse, die im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf eingetrieben
worden sind? 2. Welche Maßnahmen plant der Bezirk,
um mehr säumige Zahlungsverpflichtete zur Zahlung zu bewegen? Das Bezirksamt beantwortet die
Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1.: Im Jahr 2007 sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf insgesamt 3.387.532 € an Unterhaltsvorschusszahlungen gewährt worden. Davon wurden nach § 7 UVG 563.349,- Unterhaltszahlungen € (Unterhaltsanspruch des Kindes gegen Mutter oder Vater) eingezogen. Die Einziehungsquote beträgt für das vergangene Jahr 16,63 %. Im Jahr 2006 betrug die Einziehungsquote lediglich 14,66 %. Daneben
erfolgten Rückzahlungen nach § 5 UVG (Wegfall der Anspruchvoraussetzungen) in
Höhe von 86.201,- €. Zu 2.: Die Unterhaltseinziehung im Rahmen der
Unterhaltsvorschussstelle wird regelmäßig mit allen gebotenen Maßnahmen (u. a.
von Mahnungen, über Ratenzahlungsvereinbarungen bis zu Pfändungen) betrieben.
Weitere Maßnahmen sind aus diesem Grunde nicht erforderlich bzw. auch nicht
möglich. Der Erfolg der Unterhaltseinziehung hängt maßgeblich
von der wirtschaftlichen Lage der Unterhaltsverpflichteten ab. Auch vermehrter
Personaleinsatz würde deshalb im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zwangsläufig zu entsprechend höheren Einnahmen führen. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat 09. Mündliche Anfrage: Dr.
Jürgen Murach SPD-Fraktion Betr.
Ausbau der Radwege im Bezirk III Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann ist mir dem Beginn des Baus des
Radfahrangebotsstreifens in der Windscheidstraße gemäß BVV-Beschlüssen 0450/3
und 0988/3 zu rechnen? 2. Wann werden die Maßnahmen beendet
sein? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1. und 2. Die Maßnahmen sind der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt worden. Eine telefonische
Rücksprache mit der zuständigen Senatsverwaltung ergab, dass diese sich in
diesem Fall gegen eine Finanzierung entscheiden wird, da die Kfz-Belastung zu
schwach sei und die Senatsverwaltung diese Maßnahme eher nachrangig gegenüber
anderen Maßnahmen gegenübersteht. Es wird zwischen dem Bezirk und der
Senatsverwaltung Anfang des nächsten Jahres ein weiteres Abstimmungsgespräch
geben, in dem die Maßnahmen näher besprochen werden. Das Bezirksamt bittet
daher um Verständnis, dass eine definitive Aussage erst nach Abschluss der
Abstimmungsgespräche möglich ist und wird unaufgefordert berichten. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 10. Mündliche Anfrage: Stefan
Evers CDU-Fraktion Betr.
Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr.
0410/3 Ich frage
das Bezirksamt: 1. Machen alle Lehrkräfte, die das Fach
Ethik unterrichten, vom Kurs zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis für das
Fach Ethik im Rahmen der Weiterbildung Gebrauch bzw. wie viele Lehrkräfte
nehmen oder nahmen an der vom LISUM angebotenen Fortbildung für Philosophie
oder Religionslehre teil? 2. Wie haben sich die Schülerzahlen im
Religionsunterricht seit Einführung des Fachs Ethik konkret entwickelt bzw. wie
haben jeweils welche Schulen, die auf die Frage 7. der Kleinen Anfrage mit
"Ja" geantwortet haben, ihre Erwartungen begründet? Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage insgesamt
schriftlich wie folgt: Von der
Regionalen Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
wurde unter Bezugnahme auf die Kleine Anfrage 0410/3 vom 06.03.2008 Folgendes
mitgeteilt: Zu 1.
und 2.: “ Für Lehrkräfte gab und gibt es eine
berufsbegleitende dreisemestrige Weiterbildung zur Erlangung der
Unterrichtserlaubnis für das Fach Ethik. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Religion oder Philosophie
müssen eine einsemestrige Weiterbildung dafür nachweisen. Ohne diese
Weiterbildung besteht keine Lehrbefähigung für das Fach Ethik. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen wird seitens der
Schulaufsicht zahlenmäßig ebenso wenig erfasst wie die anderer Fortbildungen
des LISUM. Der Schulaufsicht ist die Zahl der Lehrkräfte, die an der
einen oder anderen Weiterbildung teilgenommen hat, insgesamt nicht bekannt. Die
Schulaufsicht stellt durch entsprechende Anfragen an die Schulen lediglich den
aktuellen Bedarf fest, damit in den in Frage kommenden Jahrgangsstufen an allen
Schulen das Pflichtfach Ethik ordnungsgemäß erteilt wird. Dieser Bedarf wird
dem LISUM vermittelt. Darüber wird keine Statistik von Seiten der Regionalen
Schulaufsicht geführt. Zur
Beantwortung der zweiten Frage liegen der Schulaufsicht keine anderen
Erkenntnisse vor als die, die am 06.03.2008 mitgeteilt worden sind.” Reinhard
Naumann Bezirksstadtrat 11. Mündliche Anfrage: René
Wendt Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Betr.
Sozial unverträgliche Kündigungen im Kita- Eigenbetrieb
Nordwest? Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wie erklärt sich das Bezirksamt die
Tatsache, dass von 73 berlinweiten Kündigungen von Betreuungsverträgen seit Gründung
der Kita-Eigenbetriebe allein 43 auf den Kita-Eigenbetrieb Nordwest entfielen? 1.a) Wie stellt das Bezirksamt als Trägerbezirk
und im Verwaltungsrat sicher, dass die Kündigungen sozial verträglich sind? 1b) Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt
zur sozialen und persönlichen Situation der von Kündigung betroffenen Familien
vor (Migrationshintergrund, Erwerbssituation, alleinerziehend etc.)? Das
Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu
1., 1a. und 1b.: Zu der plakativ in einem Zeitungsbericht angeführten Zahl
sind einige Hintergrunderläuterungen notwendig. Die 43 Kündigungen beziehen
sich auf einen Zeitraum von 2 ½ Jahren und auf drei Bezirke. In diesem Zeitraum
von 2 ½ Jahren wurden vom Kita-Eigenbetrieb Nordwest (EB-NW) ca. 12.000
Betreuungsverträge abgeschlossen. 14 der 43 Kündigungen entfallen auf
Charlottenburg-Wilmersdorf. Im Vergleich wurden 2005 hier im Bezirk vor
Gründung der Kita-Eigenbetriebe bei den kommunalen Kindertagesstätten einschl.
Hortkinder alle drei Monate ca. 50 Kündigungen ausgesprochen. Trotz des Gebotes der wirtschaftlichen Geschäftsführung der
Eigenbetriebe, wozu auch die Einnahmen aus den Elternbeiträgen gehören, geht
der EB-NW verantwortlich mit Kündigungen der Betreuungsverträge in einem
vierstufigen Verfahren um, das sich wie folgt darstellt: 1.)
Erinnerungsschreiben
an die Eltern mit der Bitte, das Konto auszugleichen. 2.)
Die
erste Mahnung wird in einem verschlossenen Umschlag über die Kita-Leitung an
die Eltern weitergegeben. 3.)
Auf
dem gleichen Weg wir die zweite Mahnung an die Eltern weitergegeben. Die Leitungen der Kindertagesstätten nutzen die Übergabe der Mahnungen auch für Beratungsgespräche mit den Eltern. Hierzu gehören die Hinweise, bei finanzieller Notlage eine Kostenherabsetzung bzw. eine Ratenzahlung zu beantragen und sich u.U. auch vertrauensvoll an das Jugendamt zu wenden. 4.)
Als
letzter Schritt bleibt die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen und die
Kündigung des Platzes. Hierbei beachtet der EB-NW seine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe im Rahmen der Jugendhilfe, indem er die Belange der Jugendhilfe -
insbesondere die des Kinderschutzes - mit den berechtigten Interessen der
Kosteneinziehung in jedem Einzelfall abwägt. Dem Bezirksamt sind - außer die Eltern nehmen Kontakt zum
Jugendamt und seinen Beratungsstellen auf - die Hintergründe der
Zahlungsrückstände nicht konkret bekannt. Erkenntnisse zur sozialen und
persönlichen Situation aller betroffenen Familien liegen allein dem EB-NW vor. Die Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung hat in der Beantwortung einer Kleinen
Anfrage (Ds. Nr. 16/11 407) im Abgeordnetenhaus von Berlin in diesem
thematischen Zusammenhang ausgeführt: “Eine Meldepflicht bei Ausschluss vom Kita- oder Hortbesuch ist
rechtlich nicht vorgesehen. Eine pauschale Weitergabe von Informationen über
finanziell schwierige Familienverhältnisse an das Jugendamt stieße ggf. an
datenschutzrechtliche Grenzen.”. Nach
Auffassung des für Jugend zuständigen Bezirksamtsmitglieds ist es erforderlich,
dass diese Stellungnahme mit der Zielsetzung der Wahrung der vorschulischen
Bildungsinteressen der von einer Kitaplatz-Kündigung konkret bedrohten Kinder
einer Überprüfung unterzogen wird. Der Verwaltungsrat wird sich in seiner am 3. Dezember
stattfindenden Sitzung mit dem Thema beschäftigen und insbesondere erörtern,
wie im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass eine Kontaktaufnahme mit dem
jeweiligen Jugendamt zur Vermeidung einer Kündigung auch tatsächlich erfolgt. Reinhard
Naumann Bezirksstadtrat 12. Mündliche Anfrage: Annegret
Hansen SPD-Fraktion Betr.
Pflegestützpunkte in Charlottenburg-Wilmersdorf Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann, wo und in welcher Anzahl
werden im Bezirk die ersten Pflegestützpunkte eingerichtet? 2. Welche Gründe haben das Bezirkamt
ggf. gehindert, eine entsprechende Planung vorzusehen? Die
Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt: 1.
Wann, wo und in welcher Anzahl werden im Bezirk die ersten Pflegestützpunkte
eingerichtet? Die Pflege- und Krankenkassen haben mit
dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28.
Mai 2008 den Auftrag erhalten, bis zum 31.10.2008 Verträge über
wettbewerbsneutrale Pflegestützpunkte zur Auskunft und Beratung, Koordinierung
sowie Bereitstellung und Vernetzung pflegerischer Angebote abzuschließen. Dazu
sind in enger Kooperation mit den Ländern vorhandene Strukturen so weit wie
möglich zu erhalten und zu nutzen. Das Land Berlin hat durch die zuständige
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in einem ersten
Entscheidungsschritt die Koordinierungsstellen “Rund ums Alter” für
die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die
Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
vorgesehen. Konkretisiert wurde diese Entscheidung aber noch nicht. Ein Vertrag
zwischen den Pflege- und Krankenkassen einerseits und dem Land Berlin
andererseits zur Kooperation und Verteilung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten
steht noch aus (Rahmenvertrag). Nach mündlichen Erläuterungen der Senatsverwaltung
ist geplant, einen Pflegestützpunkt pro 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner
einzurichten. Basierend auf der Einwohnerzahl von Charlottenburg-Wilmersdorf
wären hier 3 Stützpunkte aufzubauen. Die
genaue Aufteilung der insgesamt 36 Stützpunkte für ganz Berlin auf die Bezirke
ist von der Senatsverwaltung noch zu klären. Eine örtliche Festlegung wird in
der angekündigten Allgemeinverfügung noch nicht enthalten sein. Das Ziel ist
Wohnortnähe und Anpassung an die Einwohnerzahl. Für den Text der
Allgemeinverfügung zwischen dem Senat von Berlin und den Pflegekassen gemäß §
92 c SGB XI liegt noch keine Freigabe vor. Ist diese erfolgt, wird sie im
Amtsblatt veröffentlicht werden. 2.
Welche Gründe haben das Bezirksamt gegebenenfalls daran gehindert, eine
entsprechende Planung vorzusehen? Wie
bereits ausgeführt, ist Verhandlungspartner der Pflegekassen die
Senatsverwaltung, nicht der Bezirk. Der mehrfach, zuletzt in der
Stadträtesitzung am 14.11. geäußerte Wunsch nach konkreten Planungen konnte
seitens der zuständigen Staatssekretärin mit dem Hinweis auf die weiterhin bestehende
Unklarheit in der Verhandlung mit den Pflegekassen nicht beantwortet werden.
Derzeit wird ein rein verwaltungsinterner Arbeitsentwurf für den Rahmenvertrag
mit den Pflegekassen von der zuständigen Senatsverwaltung formuliert und die
Endfassung dann den Bezirken zugeleitet. Der Rahmenvertrag soll unter anderem
die Abgrenzung der Aufgaben zwischen den Pflegestützpunkten und den Bezirken
sowie den Einsatz von Personal regeln. Da der Entwurf noch nicht vorliegt,
konnten weder bezirkliche Einwände erhoben noch eine eigene Planung vorgenommen
werden. Weiterhin
ist völlig unklar, wie die bezirklichen Strukturen in die Pflegestützpunkte
eingebunden werden sollen. Der Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales ist von den Fachvertretern der Bezirksämter
aufgefordert worden, bei den Verhandlungen mit den Pflegekassen darauf zu
drängen, eine verbindliche und einheitliche Regelung bezüglich der Vorgaben
für die Bezirke zu erwirken. Eine Sitzung der “AG Pflegestützpunkte” bei der
Senatverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit den
Bezirksvertretern, angesetzt für den 19. November 2008, in der der obengenannte
Arbeitsentwurf bekannt gegeben werden sollte, ist am Vortag abgesagt worden.
Ein neuer Termin wurde noch nicht benannt. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 13. Mündliche Anfrage: Anita
Gnielinski CDU-Fraktion Betr.
Kündigung von Kita-Verträgen, weil Eltern Beiträge
schulden! Ich frage
das Bezirksamt: 1. Treffen Pressemeldungen zu (Berliner
Zeitung vom 12.11.2008), wonach die meisten Vertragskündigungen durch den
Eigenbetrieb Nordwest erfolgen, zu dem der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
gehört? 2. Wie viele Kinder und Eltern bzw.
alleinerziehende Mütter/Väter sind davon im Zeitraum von Januar bis Oktober
2008 betroffen und was hat das Bezirksamt bisher unternommen bzw. veranlasst,
um den Eltern im Interesse des Kindeswohls Hilfestellung zu geben? Das
Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Durch den kaufmännischen Geschäftsleiters des
Eigenbetriebes “Kindertagesstätten Nordwest” wurde Folgendes
mitgeteilt: Zu 1.: “Ich kann bestätigen, dass der Eigenbetrieb
Kindertagesstätten Nordwest im Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 30.06.2008
insgesamt 43 Kündigungen ausgesprochen hat. Inwieweit die in der Presse
genannten Zahlen der anderen Kita-Eigenbetriebe zutreffend sind, kann ich nicht
beurteilen.” Zu 2.: “Im nachgefragten Zeitraum gab es fünf entsprechende
Kündigungen.” Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Eltern oder Elternteile, die mit ihren Kostenbeiträgen im Rückstand sind, sich
hilfesuchend an das zuständige Jugendamt wenden können. Diesen Hinweis erhalten
sie durch den Eigenbetrieb. Nach Prüfung des konkreten Einzelfalls kann aus sozialpädagogischen
Gründen der Kostenbeitrag erlassen oder ggf. auch eine Übernahme von
Kostenbeiträgen aus Stiftungsmitteln erfolgen. Der Verwaltungsrat wird sich in seiner am 3. Dezember
stattfindenden Sitzung mit dem Thema beschäftigen und insbesondere erörtern,
wie im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass eine Kontaktaufnahme mit dem
jeweiligen Jugendamt zur Vermeidung einer Kündigung auch tatsächlich erfolgt. Reinhard
Naumann Bezirksstadtrat 14. Mündliche Anfrage: Holger
Wuttig SPD-Fraktion Betr.
Ausbau der Radwege im Bezirk I Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann ist mit dem Beginn der
Umbaumaßnahmen des Radweges Heerstraße / Preußenallee gemäß BVV-Beschluss
0117/3 zu rechnen? 2. Wann werden die Maßnahmen beendet
sein? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage
schriftlich wie folgt: Zu 1. und 2. Mit Zwischenbericht zur Drucksache Nr. 0117/3 wurde
mitgeteilt, dass sich die vorerst ablehnende Haltung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung dahingehend geändert hat, dass nunmehr eine Finanzierung aus
dem Radwegesonderprogramm signalisiert wurde. Nach telefonischer Rücksprache
mit der Senatsverwaltung wurde dieses positive Signal bestätigt, jedoch darauf
hingewiesen, dass bzgl. der technischen Umsetzung noch Klärungsbedarf besteht
bzw. ein Kompromiss gefunden werden muss. Anfang des nächsten Jahres wird es
zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung ein weiteres
Abstimmungsgespräch geben, in dem die Maßnahmen besprochen werden. Eine
schriftliche Zusage steht jedoch noch aus. Das Bezirksamt bittet um
Verständnis, dass Arbeiten erst begonnen werden können, wenn die technischen
Details feststehen und eine Finanzierungszusage vorliegt. Das Bezirksamt wird
unaufgefordert im Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen über den
Fortgang berichten. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 15. Mündliche Anfrage: Ralph
Schöne CDU-Fraktion Betr.
Neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung (SPAN) Ich frage
das Bezirksamt: 1. Welche wesentlichen Regelungen und
Neuerungen beinhaltet die neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung (SPAN), die zum
01.01.2009 in Kraft treten soll? 2. In welcher Größenordnung sind bisher
Fehlbuchungen bei Hallen- und Platzanmietungen aufgetreten, die künftig
kostenpflichtig sein sollen ? Das
Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu
1.: Durch Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und
Sport vom 11.03.2008 (Abl. S. 899) sind die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften
vom 28.04.1998, zuletzt geändert am 15.03.2006, bis zum Inkrafttreten einer
Neufassung der SPAN weiter anzuwenden. Die für die
Neufassung der SPAN eingesetzte Arbeitsgruppe (Senatssportverwaltung, einzelne
Bezirkssportämter, Landessportbund Berlin e. V., Bezirkssportbund Pankow) hat
inzwischen ihre Arbeit grundsätzlich abgeschlossen. Das formelle Verfahren
unter Einbeziehung des Landessportbundes Berlin e. V., mitzeichnender
Senatsdienststellen sowie des Rats der Bürgermeister/innen ist jedoch noch
nicht abgeschlossen, so dass zurzeit nicht vorhergesagt werden kann, wann und
in welcher endgültigen Version die Neufassung der SPAN in Kraft treten wird. Neben
diversen redaktionellen Änderungen wurden u. a. in den Bereichen Haftung und
Bewertung des Hochschulsports (studienbezogener Lehrbetrieb) Änderungen
besprochen. Die Anregungen der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich
sportfreundlicher Regelungen bei Vereinsgaststätten zu satzungsgemäßen
Vereinszwecken und der Ergänzung der Haus- und Nutzungsordnung
(Rechtsextremismus, Antisemitismus und Tragen von Kleidungsstücken mit nach
allgemein anerkannter Ansicht rechtsextremistischen Symbolen u. a.) werden nach
hiesiger Kenntnis ebenfalls Eingang finden. Zu
gegebener Zeit wird das Bezirksamt - wie im Ausschuss für Sport zugesagt - die
Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften zur Verfügung stellen. Zu
2.: Hierzu wird
keine Statistik geführt, jedoch besteht eine entsprechende
“Strafgebühr” bereits in der bisherigen SPAN. Reinhard
Naumann Bezirksstadtrat 16. Mündliche Anfrage: Christel
Dittner SPD-Fraktion Betr.
Zebrastreifen am Saatwinkler Damm Ich frage
das Bezirksamt: 1. Welches Ergebnis hat der Widerspruch
des Bezirksamtes gegen die Entscheidung der Senatsverwaltung bezüglich des
Zebrastreifens am Saatwinkler Damm vor der Kita gezeitigt? 2. Wann ist damit zur rechnen, dass der
beantragte und dringend notwendige Zebrastreifen realisiert wird? Die
Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet: Da der Saatwinkler Damm zum übergeordneten Straßennetz gehört,
trifft die Verkehrslenkung Berlin alle Entscheidungen über
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, darunter auch die Anlage von
Fußgängerüberwegen (FGÜ). Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde am 13.02.2008 um Prüfung eines
Zebrastreifens im Rahmen des berlinweiten Förderprogramms gebeten. Eine telefonische Nachfrage ergab, dass aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens und der Zweispurigkeit des Saatwinkler Dammes ein
Zebrastreifen dort verkehrsrechtlich nicht in Betracht kommt. Es wurde
versäumt, dem Bezirk das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitzuteilen; dies
soll nunmehr nachgeholt werden. Die Errichtung einer Fußgängerampel wurde auf Bitten des
Bezirksamtes bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft. Für eine Ampel ist
nach Mitteilung der VLB die Anzahl der querenden Fußgänger zu gering. Sie wies
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bereich der Kita der Saatwinkler
Damm durch einen begrünten Mittelstreifen getrennt wird. Im Bereich des
Buchholzweges und des Riedemannweges sind bauliche Querungsmöglichkeiten
angelegt. Durch den Mittelstreifen ist immer nur eine Fahrtrichtung zu
beobachten und nach Auffassung der VLB ein sicheres Verweilen und Überqueren
der Fahrbahn möglich. Das Bezirksamt teilt diese Ansicht nicht. Es bedauert, dass
hier keine andere Lösung möglich ist. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 17. Mündliche Anfrage: Carsten
Engelmann CDU-Fraktion Betr.
Investor soll endlich bauen! Ich frage
das Bezirksamt: 1. Seit wann ist das Bauvorhaben auf
dem Gelände der ehemaligen Kleingartenkolonie Stichkanal an der
Lise-Meitner-Str. genehmigt und wann ist mit der Aufnahme von Bautätigkeiten
durch den Investor zu rechnen? 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche
Gründe von Seiten des Investors bislang eine Bautätigkeit verhindert haben? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage
schriftlich wie folgt: Zu 1.
und 2. Das Bezirksamt hatte bereits im Kleingartenbeirat und zuvor
gegenüber dem BV der Kleingärtner dargestellt, dass der Neubau für ein Berliner
Unternehmen der Elektrotechnik noch nicht errichtet worden ist, da der Chef des
schweizerischen Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört, verstorben ist und die
Nachfolge in der Konzernführung erst stattgefunden hat. Ende November hat eine
Bauberatung stattgefunden. Das Bezirksamt geht davon aus, dass im Jahre 2009
der Bau beginnt. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 18. Mündliche Anfrage: Evelyn
Andres SPD-Fraktion Betr.
Brunnen in der Wilmersdorfer Straße Ich frage
das Bezirksamt: 1. Stimmen die Zeitungsmeldungen, nach
denen der neue Brunnen in der Wilmersdorfer Straße "größtenteils" aus
Spendenmitteln der umliegenden Geschäfte finanziert wurde? 2. Aus welchem Topf stammen die
"restlichen" Mittel"? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage
schriftlich wie folgt: Zu 1. und 2. Der Neubau des Brunnens in der Wilmersdorfer Straße wird zum überwiegenden Anteil seitens eines anliegenden Investors finanziert. Bauvorbereitende Maßnahmen werden aus Mitteln der baulichen Unterhaltung finanziert. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 19. Mündliche Anfrage: Norbert
Wittke SPD-Fraktion Betr.
Eingliederungsmaßnahmen Ich frage
das Bezirksamt: 1. Sind die 2008 im Haushaltsplan
eingeplanten Mittel für Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II verbraucht? 2. Werden die im Haushaltsplan 2009 im
Kapitel 1112 vorgesehenen Mittel voraussichtlich ausreichen? Die
Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich vom Bezirksamt beantwortet: Zu 1. Mit Stand vom 17.11.2008 sind vom Titel der
Eingliederungsmaßnahmen mit der Gesamthöhe von 39.289.600 € 80,66%
ausgegeben und durch weitere Bindungen insgesamt bereits festgelegt 92,34%. Es
ist davon auszugehen, dass mit der Schlussrechnung für Maßnahmen sowie Bewilligungen
von Maßnahmen, die im Dezember beginnen, über 95% der Eingliederungsleistungen
im Jahr 2008 tatsächlich ausgegeben werden. Dies entspricht dem lokalen Ziel,
das die Träger des JobCenters mit dem Geschäftsführer verabredet haben. Zu 2. Für das Jahr 2009 sind für den Titel der
Eingliederungsmaßnahmen Mittel in vergleichbarer Höhe wie 2008 angekündigt.
Diese sind Bestandteil des Bundeshaushaltes und werden im Bundestag erst im
Dezember endgültig verabschiedet. Eine endgültige Aussage ist deshalb erst im
Jahr 2009 möglich. Zusätzlich zu den Eingliederungsmitteln im Haushalt der
JobCenter werden im Jahr 2009 über das Programm Kommunal-Kombi zusätzliche
Fördermittel für ALG 2-Empfangende zur Verfügung stehen, die nicht vom
JobCenter bewirtschaftet werden. Werden die Mittel wie angekündigt bewilligt, ist davon
auszugehen, dass sie ausreichen werden. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 20. Mündliche Anfrage: Norbert
Wittke SPD-Fraktion Betr.
Bordsteinabsenkungen Ich frage
das Bezirksamt: Wie viele
Borsteinabsenkungen sind in Charlottenburg-Wilmersdorf an Übergängen mit
Lichtzeichenanlagen noch einzurichten, um eine hundertprozentige
Barrierefreiheit an vorgenannten Übergängen herzustellen? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage
schriftlich wie folgt: Eine genaue Statistik
wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf nicht geführt. Das
Bezirksamt schätzt jedoch den barrierefreien Anteil bei Übergängen mit Lichtzeichenanlagen
auf ca. 90 – 95 %. Seitens der Verkehrslenkung Berlin werden im Rahmen
des Modernisierungsprogramms Erneuerungen von Lichtsignalanlagen angemeldet. In
diesem Zuge erfolgt dann auch der behindertengerechte Umbau. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat |
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