Auszug - Mündliche Anfragen
Die
Mündlichen Anfragen Nr. 01 bis Nr. 07 werden vom Bezirksamt beanwortet. Die Mündlichen
Anfragen Nr. 08 bis Nr. 14 werden gemäß § 30 Abs. 5 GO-BVV innerhalb von zwei
Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
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Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
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