Auszug - Jugendschutz sicherstellen  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 07.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0304/3 Jugendschutz sicherstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP 
Verfasser:Schmitt/Klose/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu TOP 4:

Zu TOP 4:              Drs.Nr. 0304/3              Jugendschutz sicherstellen

 

Frau Klose erläutert den Antrag. Auslöser sei die Berichterstattung über zunehmenden Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gewesen. Es gehe jetzt darum, ein deutliches Signal zu setzen, und zwar für Gewerbetreibende und für Jugendliche gleichermaßen.

 

Herr Naumann erläutert, dass der Jugendschutz zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört, Kontrollen vor Ort durch Mitarbeiter/innen des Jugendamtes bereits seit Jahren nicht (mehr) möglich sind. Er verweis auf den Vorrang der Gewährleistung aller mit dem Kinderschutz zusammenhängenden Aufgaben, der schwierig genug zu realisieren sei. Die erforderliche Außendiensttätigkeit bezogen auf den Jugendschutz werde durch den bezirklichen Gewerbeaußendienst (Wirtschafts- und Ordnungsamt) und die Polizei - insbesondere in den Nachtstunden - durchgeführt. An gelegentlichen Schwerpunktüberprüfungen durch die Polizei werden - einer jüngst getroffenen Vereinbarung der Jugendstadträt/innen folgend - auch Mitarbeiter/innen der Jugendämter teilnehmen. Sofern durch das Wirtschafts- und Ordnungsamt oder die Polizei Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften festgestellt werden, ist das Jugendamt für die weitere Bearbeitung zuständig. Hier sei auffällig, dass dies nicht sehr häufig vorkommt.

 

Frau von Pirani erklärt dies u.a. damit, dass das Jugendamt nur dann die Bearbeitung eines Verstoßes gegen Jugendschutzvorschriften übernimmt, wenn dies der einzige Vorwurf gegen einen Gewerbetreibenden ist. Im anderen Fall wird die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten beim Wirtschafts- und Ordnungsamt zusammengefasst.

 

Herr Wuttig äußert Zweifel am vorliegenden Antrag. Zu einem erheblichen Teil finde Alkoholmissbrauch durch Jugendliche gar nicht in Kneipen statt und sei deshalb durch verstärkte Kontrollen dort kaum einzudämmen. Auch sei der Konsum von Alkohol Teil des Erwachsenwerdens.

 

Herr Wendt hält die vorgeschlagene Herangehensweise ebenfalls für verfehlt. Mit verstärkter Kontrolle sei die gewünschte Wirkung nicht zu erzielen. Präventive Angebote fehlten bei diesem Ansatz völlig. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Frau Klose erläutert, dass ihr die begrenzten Möglichkeiten des Jugendamtes sehr wohl bewusst sind. Der Antrag ziele aber auf die Abteilung Wirtschaft; dies könnte im Antragstext noch verdeutlicht werden. Der Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss (JHA) solle vor allem die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen hervorheben. Über die Details der Umsetzung müsse dann im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Allerdings dürfe sich das Jugendamt mit dem Argument ,Kinderschutz' nicht völlig aus dem Jugendschutz zurückziehen.

 

Herr Naumann verweist auf den aktuellen JHA-Beschluss ,Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz'. Von den dort für notwendig benannten 53 Stellen im Sozialpädagogischen Dienst sei man nach wie vor weit entfernt, inzwischen näher bei 40 als bei 50 real zur Verfügung stehenden Stellen. Da der Arbeitsaufwand für die Aufgabe Kinderschutz nicht eingeschränkt werden könne, werden die Ressourcen für alle anderen Aufgaben, u.a. auch den Jugendschutz, zwangsläufig immer geringer.

 

Frau von Pirani ergänzt, dass die Zahl der Meldungen - u.a. auch im Zusammenhang mit der Hotline Kinderschutz - erheblich zugenommen hat.

 

Herr Saul sieht eine wesentliche Ursache für den zunehmenden Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen in fehlenden Angeboten und Alternativen. Jugendliche müssten vor allem von der Straße geholt werden.

 

Frau Wasmann-Dabel vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen gegen Alkohol in einem früheren Alter beginnen müssten und erinnert hierbei an die Verantwortung der Eltern.

 

Frau Guse-Manke zeigt sich irritiert über die Einschätzung von Herrn Wuttig zur Bedeutung von Alkoholkonsum für Jugendliche. Sie fordert klare Grenzsetzungen und spürbare Maßnahmen bei Verstößen gegen Jugendschutzvorschriften. Die zügige Schließung einer Gaststätte werde durchaus wahrgenommen und sei eine deutliche Warnung.

 

Herr Hapke verweist auf die Grenzen beim Kampf gegen Alkoholmissbrauch. Trotzdem sollte man sich weiter bemühen und dabei vor allem auf phantasievolle neue Ideen setzen.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner äußert sich skeptisch zum vorliegenden Antrag. Er sei sicher gut gemeint, aber unklar und zu unpräzise. Er werde den Schutz junger Menschen nicht voranbringen.

 

Herr Göpel mahnt ebenfalls Konkretion an. Notwendig seien genau beschriebene Maßnahmen und Aktionen. Beispielsweise könnten sich die Mitglieder des JHA selbst verpflichten, einen Monat auf alkoholische Getränke zu verzichten und damit als Vorbild wirksam werden.

 

Herr Wuttig stellt klar, dass er nichts habe verharmlosen wollen. Vielmehr sei der gesellschaftliche Zusammenhang des Gebrauchs von legalen Drogen zu berücksichtigen und die Vorbildfunktion der Erwachsenen einzufordern.

 

Der Antrag wird nunmehr in folgender geänderter Form abgestimmt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, seine Kontrollmaßnahmen in  Rahmen des Außendienstes des Wirtschafts- und Ordnungsamts zur Einhaltung des Jugendschutzes in der bezirklichen Gastronomie zu intensivieren, um z.B. Alkoholexzesse von Jugendlichen zukünftig einzuschränken.

Der BVV ist bis zum 31.05.2007 zu berichten.

 

Der Antrag Drs.Nr. 0304/3 wird mit Mehrheit abgelehnt (4/8/2).

 

 

 

 

             

 

 

 

 

Drucksache Nr

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, seine Kontrollmaßnahmen im Rahmen des Außendienstes des Wirtschafts- und Ordnungsamtes zur Einhaltung des Jugendschutzes in der bezirklichen Gastronomie zu intensivieren, um z.B. Alkoholexzesse von Jugendlichen zukünftig einzuschränken.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2007 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              4              dagegen:       8                Enthaltung:              2

 
 

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