Drucksache - 2380/V  

 
 
Betreff: Erreichbarkeit des Ordnungsamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Behrends 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA CDU vom 18.02.2020
2. Antwort vom 21.02.2020

Ich frage das Bezirksamt:

 

Auf der Seite der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes findet sich der Hinweis, dass die telefonische Entgegennahme von Anliegen nur sehr eingeschränkt möglich sei. 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die telefonische Erreichbarkeit der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle und wie soll diese in Zukunft sichergestellt werden, um es u.a. Gewerbetreibenden nicht zuzumuten, erfolglos in Telefonwarteschleifen zu hängen?
  1. Erachtet das Amt den Hinweis "Telefonische Erreichbarkeit erfolgt über die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle!" auf der Seite "Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten" des Ordnungsamtes als ausreichend (ohne direkte Nennung einer Telefonnummer oder einen Link zur ZAB)?
  1. Wie soll die Auffindbarkeit von Kontaktmöglichkeiten des Gewerbeamtes bei Google verbessert werden?

 

 

 
 

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