Drucksache - 2361/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2361/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Verkehrssicherheit im Brüsseler Kiez erhöhen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2361/V)
Das Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssituation für Fußgänger im Brüsseler Kiez kurzfristig zu erhöhen.
Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Durch Installation von Pollern/Baken an den Stirnseiten des Mittelstreifens der Antwerpener Straße zur Brüsseler- und Ostender Straße das Parken und Halten von Kfz zu verhindern und damit das Sichtfeld im Kreuzungsbereich zu erhöhen. 2. Die Hecken im Bereich Ostender-/Ecke Genter Straße regelmäßiger zurück zu schneiden. Damit wird die Sicht der Fußgänger, insbesondere Kindern und älteren Menschen deutlich erhöht.
Das Bezirksamt hat am 27.04.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zu 1.: Mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung (geplant 2022), geht das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) davon aus, dass sich die derzeitige Parksituation drastisch verbessern wird. Bevor über weitere Maßnahmen gesprochen wird, welche mit vielen Unterhaltungsfolgekosten verbunden sind, wird empfohlen, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung abzuwarten.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist die Anordnung von Pollern oder Absperrbaken an den Stirnseiten des Mittelstreifens nicht zulässig, da an Mittelstreifen ein gesetzliches Halteverbot besteht. Die zusätzliche Verdeutlichung eines bestehenden gesetzlichen Halteverbots durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen schließt die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich aus. Für die Ahndung von Parkverstößen sind Ordnungsamt und Polizei zuständig.
Zu 2.: Die Hecken im Bereich Ostender-/ Ecke Genter Straße werden regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr durch eine Fachfirma oder eigenes Personal des SGA zurück-geschnitten.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 27.04 .2021
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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