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Betreff: |
Mondpreise für Widersprüche gegen die Straßenumbenennungen im afrikanischen Viertel? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion der AfD | Fraktion der AfD |
Verfasser: | Paetz | |
Drucksache-Art: | Mündliche Anfrage | Mündliche Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: - Nach Presseberichten hat das Bezirksamt bei den Verfahrensgebühren für Widersprüche einen Spielraum zwischen 36,79 € und 742,37 €. Können die Kostenbescheide innerhalb dieses Rahmens völlig frei festgesetzt werden, oder gibt es dafür zwingend einzuhaltende Regeln?
- Wie hoch sind die Kosten, die Bürgern, welche solchen Beschlüssen widersprechen, im Durchschnitt in den letzten fünf Jahren pro Bescheid berechnet wurden?
- Welche Berechnungen haben das Bezirksamt dazu bewogen, im Fall der Widersprüche gegen die Straßenumbenennungen im Afrikanischen Viertel die ungewöhnlich hoch anmutende Summe von 150 Euro pro Bescheid zu berechnen, zumal es sich ja immer um die gleichen Bescheide handelte, und somit sehr wenig Aufwand bestand?
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