Drucksache - 2151/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV Sanktionen1. Welche Sanktionen setzt das Jobcenter von wann bis wann aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen aus?2. Wie viele Leistungsberechtigte in der Zuständigkeit des Jobcenters Mitte sind hiervon betroffen und erhalten nun wieder existenzsichernde Leistungen?3. Wie viele Klageverfahren gegen Hartz IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent laufen derzeit gegen das Jobcenter und welche Schritte wurden eingeleitet, um die Klagen nun aufgrund des Urteils beizulegen?4. Inwiefern plant das Bezirksamt bezüglich des weiteren Vorgehens zu der Thematik auf die Senatsverwaltung für Soziales zuzugehen und sofern dies geschehen ist, welche Ergebnisse gibt es hierzu?5. Nach welchem Verfahren sollen Sanktionen im Jobcenter flexibel gestaltet statt starr für drei Monate verhängt werden?6. Teilt das Bezirksamt die Kritik zahlreicher Betroffener, dass aus einem „Fördern und Fordern“ aus Sicht der Leistungsbeziehenden des Jobcenters ein „Fordern und Fordern“ geworden ist?
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