Drucksache - 2145/V  

 
 
Betreff: Entwicklung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Berlin Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz, Schüler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA AfD vom 12.11.2019
2. Antwort vom 28.11.2019

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorwort:

 

In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Schüler in Mitte von 23.277 auf 24.485 Schüler gestiegen. Überproportional hierzu stieg die Schüleranzahl mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 1.961 auf 2.218 an. Somit stieg die Anzahl der zu Beschulenden um 5,19 %, während die Zahl jener mit sonderpädagogischem Förderbedarf um etwa 13,11 % in den letzten fünf Schuljahren anstieg. Die Zahl der zu Beschulenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg von etwa 8,43 % der Gesamtschüler innerhalb von 5 Jahren auf etwa 9,06 % aller zu Beschulenden.

 

  1. Wie erklärt sich das Bezirksamt den Anstieg an festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere nach Einführung des verpflichtenden Kitajahres bei entsprechender Aufforderung durch das Schulamt?

 

a.) ist das Feststellungsverfahren ausschließlich der Koordinierungsstelle im SIBUZ vorbehalten?

 

2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der zu Beschulenden, aufgeschlüsselt nach Schulstandort               unter besonderer Hervorhebung von Schulen mit Schwerpunkt sonderpädagogischer               rderbedarf (wie bspw. die Albert-Gutzmann-Schule), in den letzten fünf Jahren gestiegen?

 

3. Kann der Bezirk dem Förderbedarf derzeit gerecht werden?

 

a) wenn ja, wie viele zusätzlich Fachkräfte wurden in den letzten fünf Jahren eingestellt und

werden hierfür bezirkliche Mittel zur Verfügung gestellt?

 

b) wenn nein, wie begegnet das Bezirksamt dem Mangel an Fachkräften?

4. Die verlässliche Grundausstattung L-E-S wird den Bedarf voraussichtlich nicht decken, auch               mit der angenommenen fünfprozentigen progressiven Steigerung. Wie wird die bezirkliche               Schulaufsicht die Nachsteuerungsreserve hierzu hinreichend verteilen?

 

5. Beabsichtigt das Bezirksamt/die Schulaufsicht an Schulstandorten mit prozentual übermäßig               gestiegenem Anteil an zu Beschulenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf den               Unterricht mehr in temporäre Lerngruppen zu verteilen?

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen