Drucksache - 2139/V  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-81 (Spreepromenade), die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplan-entwurfs, die Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs, die Durchführung der öffentli-chen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erneuten, eingeschränk-ten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 04.11.2019
VzK_2139-V-Anlage-1_Abwägung_4-2
VzK_2139-V-Anlage-2_Geltungsbereich
VzK_2139-V-Anlage-3

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin       .10.2019

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.2139/V

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den

 

Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf 1-81 (Spreepromenade), die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs, die Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-81 für die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Flurstücke 200 (tlw.), 34, 37, 41, 42 (tlw.), 284 (tlw.) und 283 (Rungestraße 18A, Köpenicker Straße 60, 70, 73 tlw.), die angrenzenden Flurstücke 40 und 43 sowie eine Teilfläche der Michaelkirchstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keinen die Grundzüge der Planung behrenden Änderungen geführt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-81 wird im Bereich der Uferkante zwischen der Jannowitzbrücke und dem Heizkraftwerk Mitte in Teilen geringfügig reduziert.

 

  1. Der Titel des Bebauungsplanentwurfs wird geändert und lautet nun folgendermaßen: 1-81 für die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Grundstücke Brückenstraße 6 (tlw.), Hinter Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A (tlw.) und Flurstücke 41 (tlw.), 42 (tlw.), 284 (tlw.) sowie die Grundstücke Hinter Rungestraße 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-81 r die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Grundstücke Brückenstraße 6 (tlw.), Hinter Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A (tlw.) und Flurscke41 (tlw.), 42 (tlw.), 284 (tlw.) sowie die Grundstücke Hinter Rungestraße 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Becksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Des Weiteren wird eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgehrt.

 

Begründung:

 

zu I, IV und V:

siehe Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 5.7.2019 (Anlage 1)

 

zu II:

Um mögliche eigentumsrechtliche oder schifffahrtsrechtliche Probleme auszuschließen, wurde die Geltungsbereichsgrenze so festgelegt, dass die jetzige tatsächliche Eigentumsgrenze zur Spree nicht überschritten wird. Die Grenze verläuft nun entweder entlang des Gewässerrands (Vorderkante Uferbefestigung) oder entlang der Grenze des Wasserflurstücks der Spree. Gehlt wurde jeweils die weiter landeinwärts liegende Linie.

Die Durchführung einer Grenzvermessung mit Flurstückszuordnung ist erst nach Sanierung der Uferbefestigung sinnvoll möglich, da erst dann der endgültige Grenzverlauf zwischen Straßenverkehrsfläche und Bundeswasserstraße feststeht.

Diese Abgrenzung des Geltungsbereichs hat zur Folge, dass beim Bau des Uferwegs geringe Teilflächen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen errichtet werden müssen. Dieser Umstand wird als unproblematisch angesehen, da trotz der stellenweise geringfügig verringerten Breite der festgesetzten Fläche, das Planungsziel - Herstellung eines durchgehenden, öffentlichen Uferwegs - weiterhin ohne Einschränkungen umsetzbar bleibt.

Weiterhin wurde geprüft, ob die Herausnahme kleiner Bereiche am Ufer aus dem Geltungsbereich den Erwerb, bzw. als letzte Möglichkeit die Enteignung der für den Uferweg benötigten Flächen behindern könnte.

Voraussichtlich werden die Uferwand und die dahinterliegenden Streifen für den dann landseitig hinzutretenden Uferweg für dessen Gestaltung und insbesondere die statische Absicherung benötigt bzw. wird deren Einbeziehung jedenfalls sinnvoll sein.

Dieses Interesse sollte sich jedoch mit oder ohne Eigentumserwerb durch Berlin verwirklichen lassen. Entweder ist der Bund (WSV) bereit die Ufer(wand)flächen an Berlin zu übereignen (sinnvollerweise nach Erneuerung der Uferwand in diesem Abschnitt, um das neue, zu übereignende Flurstück danach exakt an der Gewässergrenze zu bilden) oder er möchte das Eigentum behalten, dann kommt der Abschluss eines Nutzungsvertrages in Betracht.

(Anlage 2)

 

zu III:

Der Titel des Bebauungsplanentwurfs wurde aufgrund der Geltungsbereichsanpassung geändert.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

r die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von ca. 4000,- Euro benötigt, die im Bezirksplan 2019 unter Kapitel 4200, Titel 89331, Unterkonto 133 bereitzustellen sind.

 

 

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den 22.10.2019

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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