Drucksache - 2137/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“
und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 04.11.2019
VzK_2137-V-Anlage-1_BPlanentwurf II-7b-1_VE
VzK_2821_IV_Anlage2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge zur Kenntnis nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Kenntnisnahme

  Zwischenbericht

  zurückgezogen

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.10.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:2137/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“

und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 beschlossen:

 

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“r die Grundstücke Turmstraße 28- 29 und Stromstraße 60-63 sowie einer Teilfläche der Stromstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit ist aufgestellt.

 

  1. r den Bebauungsplanentwurf wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

A)     Begründung:

  • Aktueller Anlass der Planaufstellung

Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans II-7b beabsichtigt der Vorhabenträger eine Neuordnung seines Grundstücks mit einem erhöhten Anteil von Wohnungsbau. Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Grundlage der Planung bildet das Workshopverfahren „Neubau Wohn- und Geschäftshaus auf den Grundstücken Turmstraße 28 und Stromstraße 60-62“ in Berlin Moabit von 2017. Dessen überarbeitete Ergebnisse sind der BVV am 28.02.2018 vorgestellt worden und liegen nun als Weiterentwicklung zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens vor.

 

  • Geltungsbereich

Den Geltungsbereich bilden die Flurstücke 76, 82/1, 82/2, 442, 443, 445, 446 und 448 der Flur 46 mit einer Größe von insgesamt 7.329 m².

Ab dem 3. Vollgeschoss kragt die geplante Bebauung über das Straßenland der Stromstraße. Diese nicht über- und unterbaute öffentliche Straßenverkehrsfläche ist in den Geltungsbereich mit einbezogen (Flurstück 445, 252 m²) ; genauso wie das Grundstück von ehemals Hertie (Flurstück 442, 2.873 m²) zur Erschließung des Vorhabens.

Die Flurstücke befinden sich, bis auf eine Teilfläche Straßenland, im Eigentum des Vorhabenträgers. 

 

  • Plandarstellung zur Aufstellung

Es ist beabsichtigt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu entwickeln.

Zur Aufstellung des Verfahrens und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen wurde ein Planentwurf in der Baukörperausweisung erarbeitet. Demnach soll auf dem Grundstück eine GFZ von 4,5 und GRZ von 097 erreicht werden. Der Wohnanteil des geplanten Neubaus beträgt, bei ca. 12.418m² Geschossfläche, etwa 57%.

 

  • Planungsrecht

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des am 01. August 1978 festgesetzten Bebauungsplans II-7b. Er setzt für das Vorhabengrundstück Kerngebiet in der flächenmäßigen Ausweisung fest und ermöglicht mit zurückgesetzter Straßenbegrenzungslinie eine Ausweitung des Kreuzungsbereichs Turm- /Stromstraße. Zulässig sind bis zu sechs Vollgeschosse in der geschlossenen Bauweise bei einer GRZ bis zu 1,0 und GFZ von bis zu 2,4.

 

Der am 08. Januar 1990 festgesetzte Bebauungsplan II-B2 überführt die Regelungen zur Art der Nutzung auf die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15.September 1977.

 

Im Flächennutzungsplan von Berlin ist der Planungsbereich als Gemischte Baufläche M2 mit Einzelhandelskonzentration entlang der Turmstraße dargestellt.

 

In der Bereichsentwicklungsplanung ist der Planbereich als Kerngebiet mit Einzelhandelskonzentration mit Zentrumsfunktion entlang der Turmstraße dargestellt.

 

Der Planbereich befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans II-L-10 Moabiter Insel von 1997. Dieser legt für das Gebiet einen Ziel-Biotopflächenfaktor (BFF) von 0,3 fest (Anteil naturhaushaltswirksamer Flächen).

 

  • Sanierungsgebiet Turmstraße

Der Planbereich befindet sich im am 31. März 2011 förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Turmstraße.

 

Seit Ende 2008 befindet sich die Turmstraße in Berlin-Moabit  im Fördergebiet des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

 

  • Planverfahren

Obwohl mit der Planung auch teilweise die Umsetzung sozialgebundenen Wohnungsbaus beabsichtigt ist, fällt das Vorhaben auf Grund der Lage im Sanierungsgebiet Turmstraße nicht unter die Regeln des kooperativen Baulandverfahrens.

B)     Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin Datum

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlagen:

  1. Vorentwurf des Bebauungsplans II-7b-1VE mit textlichen Festsetzungen vom 16.05.2019
  2. Projektdarstellung vom 14.03.2019
 
 

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