Drucksache - 2100/V  

 
 
Betreff: Mehr Straßenpumpen in Mitte zur Bewässerung von Bäumen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
20.11.2019 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss
03.12.2019 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.01.2020 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Die Piraten vom 15.10.2019
2. BE UmNat vom 20.11.2019
3. BE HA vom 07.01.2020
4. Beschluss vom 23.01.2020
5. VzK SB vom 11.08.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  01.07.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2100/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-


Mehr Straßenpumpen in Mitte zur Bewässerung von Bäumen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2100/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen an welchen Stellen öffentliche Straßenpumpen aufgestellt werden können.

 

Ziel dieser Pumpe soll es sein, dass in den Sommermonaten leichter an Wasser zur Bewässerung von Straßenbäumen gelangt werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am 28.07.2020  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Beschluss hat das Ziel, den Anwohner*innen die Möglichkeit zu geben, auf kurzen Wegen Wasser für die zusätzliche Bewässerung von Straßenbäumen zu erhalten.

Die vorhandenen Straßenpumpen werden durch die Berliner Wasserbetriebe unterhalten. Neue Pumpen zu errichten ist sehr aufwendig und wäre nur über sehr lange Zeiträume zu realisieren. Der Fachbereich Straßenunterhaltung und Straßenaufsicht des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte ist bzgl. der bestehenden Notwasserbrunnen im öffentlichen Straßenland ausschließlich für die technische Unterhaltung zuständig.

Diese Notwasserbrunnen wurden ausschließlich für den Katastrophenschutz („Landesbrunnen“) bzw. für den Zivilschutz („Bundesbrunnen“) nach Weisung der hierfür zuständigen Behörden aufgestellt. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob und wo weitere Notwasserbrunnen errichtet werden können, liegt nicht in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes.


Die weitere Nutzung der Notwasserbrunnen (u.a. Bewässerung von Straßenbäumen) wird lediglich geduldet und aus technischer Sicht auch begrüßt, da sich hierdurch die Nutzungsdauer u.U. sogar verlängert (z.B. kein Festrosten beweglicher Bauteile).

Um Straßenbäume zu gießen ist es wichtig, die Grünflächenämter in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben fachgerecht nachzukommen.

Durch die erstmalig in diesem Jahr zusätzlich bereit gestellten Mittelr Investitionen, Personal und Technik bietet sich die Gelegenheit, substantielle Verbesserungen zu erzielen. Dies gilt es zu verstetigen!

Um interessierten Anwohner*innen das Wässern zu erleichtern, bietet das Ergebnis in Spandau des angelaufenen Pilotprojektes gute Erfahrungswerte. Hier werden auf Anfrage von Anwohner*innen Behälter mit Wasser im Sommer zur Verfügung gestellt. Diese haben ein Fassungsvermögen von 1000 l und werden durch das Grünflächenamt einmal in der Woche befüllt. Wenn dies angenommen wird, dannre dies eine Möglichkeit Wasser für eine zusätzliche Bewässerung der Straßenbäume zur Verfügung zu stellen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den     28.07.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 

 

 
 

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