Drucksache - 1844/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1844/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schriftliche Informationen zum Inhalt der Abwendungsvereinbarung an Mieter*innen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1844/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, die gegenwärtigen und zukünftigen Mieter*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten über den Inhalt von abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen schriftlich in Kenntnis zu setzen, oder mit dem Erwerber im Rahmen der Abwendungsvereinbarung zu vereinbaren, dass dieser schriftlich informiert und dies dem Bezirksamt schriftlich nachweist. Die Informationen sollen in leichter Sprache und unter Berücksichtigung der vorhandenen Mieterschaft möglichst mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt hat am13.08.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zu den Informationsrechten bezüglich des Inhalts der Abwendungsvereinbarungen enthält das im Bezirk Mitte verwendete Muster der Abwendungsvereinbarung folgende Regelung:
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, gegenwärtigen und künftigen Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten des Kaufgrundstücks diese Vereinbarung zur Kenntnis zu bringen.
Nach Abschluss eines Vorkaufsprüfvorgangs informiert das Bezirksamt die Mieter*innen des Hauses grundsätzlich mit einem Schreiben zum Ausgang des Prüfverfahrens. Wenn das Ergebnis eine Abwendungsvereinbarung ist (oder eine Verpflichtungserklärung im Falle der Vorkaufsrechts-Ausübung), wird zudem mitgeteilt, dass die Abwendungsvereinbarung bei der Mieterberatung eingesehen werden kann. Die Mieterberatung erhält das Schreiben und die Abwendungsvereinbarung mit der Bitte, die Schreiben zu verteilen und die Abwendungsvereinbarung für Anfragen der Mieter*innen bereitzuhalten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Informationen allgemeinverständlich zu allen betroffenen Mieter*innen gelangen und Rückfragen der Mieter*innen durch die Mieterberatung beantwortet werden können. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 13.08.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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