Drucksache - 1426/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1426/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
U-Bahnhöfe für Obdachlose offenhalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1426/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Offenhaltung der U-Bahnhöfe zunächst für die kommende Kältehilfesaison 2018/2019 einzusetzen.
Unbeschadet dieser dringend notwendigen Nothilfeleistung der BVG soll der Senat eine adäquate Betreuung durch Sozialarbeit mit dem Ziel fördern, die Schlafplätze in den Notunterkünften aufzusuchen und anzunehmen. Ferner sollen Anstrengungen unternommen werden um zu erreichen, dass Obdachlose in den wieder auszuweisenden Kältehilfebahnhöfen die Möglichkeit haben, auf die Toilette zu gehen.
Das Bezirksamt hat am 11 .12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Bereits Anfang September hatte die BVG verlauten lassen, ihre U-Bahnhöfe in diesem Jahr in der Kältesaison angesichts der stark gestiegenen Anzahl von Obdachlosen aus Sicherheitsgründen, wegen Hygieneproblemen und aus Fürsorgepflicht gegenüber ihren eigenen Mitarbeiter*innen sowie Kund*innen nicht mehr für Obdachlose geöffnet zu lassen. Betroffen davon sind vor allem die im Vorjahr genutzten U-Bahnhöfe Südstern und Lichtenberg.
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Elke Breitenbach, forderte von der BVG sofort die Offenhaltung der Bahnhöfe als Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose und trat persönlich mit der BVG-Chefin Nikutta in Verhandlungen, um nach Lösungen zu suchen. Nachdem erste Gespräche über die Offenhaltung von U-Bahnhöfen gescheitert waren, wurden auch ungenutzte Räumlichkeiten in den Stationen als Übernachtungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Geprüft wurden ungenutzte Bahnhofserweiterungen und Flächen, die ehemals für geplante Streckenerweiterungen dienen sollten. Sowohl Flächen am U-Bahnhof Innsbrucker Platz als auch ein weitläufiges Tunnelsystem mit mehreren hundert Quadratmetern Fläche, das unterhalb der Kreuzung an der Otto-Braun Straße/ Karl-Marx-Allee liegt, wurden verworfen. Abgesehen von dem Hinweis der Senatsverwaltung, dass es sich hier um keine Form der Kältehilfe handelt und somit nicht ausfinanziert ist, sind diese Flächen aus brandschutztechnischen sowie auch unter anderen Aspekten (fehlender Notausgang, schlechte Belüftung) nicht als Notschlafstätten geeignet. Nach weiteren Verhandlungen und dem Apell der Senatorin, die BVG möge ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, haben sich BVG und Senatsverwaltung mittlerweile auf ein gemeinsames Konzept geeinigt. Wie aus einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 23.11.2018 (https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/ 2018/ pressemitteilung.760932.php) und aus Medienberichten hervorgeht, bleiben die beiden U-Bahnhöfe Moritzplatz und Lichtenberg für die Obdachlosen geöffnet. Da beide Bahnhöfe über Vorräume verfügen, die etwas weiter weg von den Bahnsteigen liegen, sei das Sicherheitsrisiko hier am geringsten. Die Senatsverwaltung hat Dixi-Toiletten aufgestellt und die BVG selbst übernimmt die Reinigung der Bahnhöfe. Zudem werden Teams von Streetworkern und Sicherheitsmitarbeitern der BVG eingesetzt. Dabei übernimmt die Berliner Stadtmission die soziale Betreuung am U-Bahnhof Moritzplatz und die Sozialstiftung Karuna die am U-Bahnhof Lichtenberg. Neben diesen Teams soll auch die verstärkte Anfahrt dieser Bahnhöfe durch den Kältebus darauf abzielen, die Obdachlosen zum Aufsuchen der regulären Kältehilfeeinrichtungen zu bewegen. Darüber hinaus wird die Senatsverwaltung in den nächsten Wochen testweise beheizte Warte- und Wärmehallen mit sozialer Betreuung vor den U-Bahnhöfen Lichtenberg und Moritzplatz aufstellen, um gerade die soziale Betreuung auf einem hohen Niveau sicher zu stellen und die Situation auf den U-Bahnhöfen zu entlasten. Das Vorhaben wird als Modellprojekt durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. Wenn es sich bewährt, soll es nach Aussagen von Senatorin Breitenbach als Teil der Berliner Obdachlosenhilfe dauerhaft etabliert werden.
Nachdem die Verhandlungen zwischen der Senatsverwaltung und der BVG auf höchster Ebene stattgefunden und zu einem positiven Ergebnis geführt haben, ist das von der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt gestellte Ersuchen entbehrlich.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 11.12.2018
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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