Drucksache - 1413/V  

 
 
Betreff: Beteiligung der BVV an der Verwendung von 400.000 Euro
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.09.2018
2. Antrag Grüne Austauschblatt vom 20.09.2018
3. Beschluss vom 20.09.2018
4. VzK SB vom 29.04.2019
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:04.2019

Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200

Bezirksbürgermeister

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1413/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Beteiligung der BVV an der Verwendung von 400.000 Euro

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1413/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor dem Beschluss des Bezirksamts über die Verwendung der Erbsumme von 400.000 Euro den Sozialausschuss und den Jugendhilfeausschuss bei der Auswahl entsprechend zu fördernder Maßnahmen auf Vorschlag der Fachämter bzw. der BürgerInnen zu beteiligen

 

Das Bezirksamt hat am 16. April 2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wurde vollumfänglich entsprochen.

 

Die Voten der beiden Fachausschüsse bezüglich der Spendenverwendung wurden zusätzlich durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 2. April 2019 bestätigt. Das Bezirksamt plant, das Votum der BVV ohne Änderungen umzusetzen. 

 

Nach dem Beschluss dieser Vorlage zur Kenntnisnahme durch das Bezirksamt werden alle Antragstellenden informiert, ob und in welcher Höhe ihre Anträge bewilligt wurden. Die  Antragstellenden sind dann aufgefordert, für die ausgewählten Projekte bei den Ämtern Zuwendungsanträge zu stellen, in deren Zuständigkeit die jeweiligen Projekte fallen. 

 

A)    Rechtsgrundlage

§ 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 16.04.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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