Drucksache - 1395/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1395/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Sanierungsstau beenden – Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfra-struktur erhöhen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1395/V):
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.
Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.
Das Bezirksamt wird sodann ersucht, aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Das Bezirksamt hat am 30.07.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird gefolgt, indem das Bezirksamt in den regelmäßigen Sitzungen mit dem Senat sowohl auf Bürgermeisterebene als auch auf Amtsleiterebene auf die zu niedrigen Werte zur Errechnung der notwendigen, natürlich zweckgebundenen Bauunterhaltungsmittel für den Tiefbau hinweist. Auch bei der Erläuterung des Bezirksamts im Abgeordnetenhaus zum voraussichtlich am 5. September beschlossenen Bezirkshaushalt wird das Bezirksamt auf diesen Umstand hinweisen und eine Angleichung zu den Regelungen für die Bauunterhaltung bei den Schulgebäuden verlangen. Bei der Unterausstattung der Bauunterhaltungsmittel ist allerdings zu beachten, dass über diverse Sonderprogramme (insbesondere das Sonderprogramm Straßensanierung, das Sonderprogramm Gehwegsanierung, das Sonderprogramm barrierefreie öffentliche Räume der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr- und Klimaschutz) zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt hat zudem in seinem Haushaltsplanentwurf dennoch die baulichen Unterhaltungsmittel für den Tiefbaubereich um 300.000 Euro in 2020 erhöht und hofft auf einen Jahresabschluss 2019, der auch für 2021 eine Fortschreibung dieser Erhöhung ermöglicht.
Die in der Drucksache geforderten Maßnahmen
haben aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes eine hohe Priorität, so dass die zusätzlichen Haushaltsmittel bei entsprechendem Bedarf auch zur Erfüllung dieser Aufgaben eingesetzt werden.
Das Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, Reparieren und ggfs. Entfernen von Zierbrunnen, Denkmalen, Müllentsorgungseinrichtungen auf öffentlichem Straßenland sowie das Mähen von unbefestigten Seitenstreifen fallen nicht unter die Aufgaben der Straßenunterhaltung, so dass die zweckgebundenen Mittel des Kapitel 3800 Titel 52101 dafür auch nicht eingesetzt werden dürfen. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt aus anderen Haushaltstiteln.
Der Zeitverzug der Beantwortung der Drucksache ist darauf zurückzuführen, dass das Bezirksamt vor Erstellung des Schlussberichtes die Globalsumme bzw. die Fortschreibung der Globalsumme für die nächsten beiden Haushaltsjahre abwarten wollte, da es sich nach den vorangegangenen Diskussionen eine deutliche Verbesserung der Veranschlagungsleitlinien für den Tiefbau erhofft hat.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 30.07.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler |
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