Drucksache - 1317/V  

 
 
Betreff: Integration uffm Wedding
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Grüne, Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Koleckar, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Piraten vom 12.06.2018
2. ÄA Grüne vom 19.06.2018
4. Beschluss vom 21.06.2018
5. VzK SB vom 04.11.2019
VzK_1317-V-Anlage-1_Intergation-uffm-Wedding
VzK_1317-V-Anlage-2-Intergation-uffm-Wedding

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

  Kenntnisnahme

  Zwischenbericht

  zurückgezogen

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.10.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1317/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Integration uffm Wedding

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1317/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

sich gegenüber dem Senat von Berlin und der Beuth Hochschule für Technik dafür

einzusetzen, dass das Grundstück Triftstraße 14 (bestehenden Parkhauses der Beuth

Hochschule für Technik auf dem Gelände zwischen der Luxemburger-, Tegeler- und

Triftstraße) als Wohnungsbaustandort entwickelt wird, der sowohl die Wohnunterbringung

von Geflüchteten, als auch die Schaffung sozialen Wohnraums, sowie Räume für

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur beinhaltet.

Dabei soll die Integration von mind. 40 Wohneinheiten bzw. 200 Plätzen für Geflüchtete

gewährleistet werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 29.10.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Gemäß der Aussagen der Standortplanung (ehem. Masterplan) für die Beuth Hochschule (2012-2014) handelt es sich bei dem Parkhaus in der Triftstraße um einen Standort, der bei der weiteren Entwicklung der Hochschule insbesondere unter Zugrundelegung von neuen und erweiterten Flächen auf dem Flughafengelände in Tegel nicht mehr Teil der Hochschulnutzung sein soll.

 

Hierzu gab es schon 2011/2012 erste Überlegungen hinsichtlich der Entwicklung als Standort für studentisches Wohnen (zusammen mit dem Studentenwerk) und weiteren Wohnens. Hinzu kamen basierend auf den zu erwartenden Folgebedarfen und der Versorgungssituation im Bezirk Mitte von Berlin Aspekte wie besondere Wohnformen (betreutes Wohnen, Wohnen für Flüchtlinge) und einer KITA. Auch eine Umsetzung in Phasen / Abschnitten wurde geprüft.

 

Eine weitere Konkretisierung wurde von der Hochschule (derzeit Fachvermögensträger Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung, SKzl WF) aber immer mit Verweis auf die abzuwartende Schließung des Flughafens abgelehnt. Eine weitere Entwicklung und eine Übertragung des Fachvermögens kann es demnach erst geben, wenn der Flughafen Tegel geschlossen wird und es absehbar ist, dass ein Fachbereich der Hochschule umziehen kann.

 

Der zuständige Bezirksstadtrat in Mitte hat letztmalig 2018 in einem Schreiben auf das Ziel der Grundstücksentwicklung in Richtung Wohnen und soziale Infrastruktur hingewiesen und nachgefragt, inwiefern eine Entwicklung schon jetzt möglich sei (s. Anlage 1). Das Antwortschreiben des Staatssekretärs von SKzl WF vom September 2018 bestätigt die bestehende Position (s. Anlage 2).

Erst wenn sich mit Schließung des Flughafens Tegel neue Entwicklungen ergeben, kann hier weiter vorgegangen werden. Die Lage in einem Städtebaufördergebiet (Aktives Zentrum und Sanierungsgebiet Müllerstraße) ermöglicht dabei den Einsatz von Ordnungsmaßnahmemitteln und sichert die Einbeziehung der lokalen Bewohnerschaft.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 29.10.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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