Drucksache - 1244/V  

 
 
Betreff: Betongold für Bedürftige- Kriterien der Vermietung bezirklicher Wohnungen überarbeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Schule Vorberatung
14.06.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Bürgerdienste und Wohnen Vorberatung
28.06.2018 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 08.05.2018
2. BE Schule vom 14.06.2018
3. BE BüdWohn vom 28.06.2018
4. Antrag Ablehnung vom 20.09.2018

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die bezirklichen Wohnungen zukünftig primär zur Unterbringung und Versorgung bedürftiger und wohnungsloser Personen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Hierzu wird das Bezirksamt gebeten,

 

-    darzulegen, welche Wohnungen zwingend zur Linderung der akuten Raumnot an den Schulen bzw. zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs benötigt werden und welche alternativen Möglichkeiten bestehen, der Raumnot vor Ort zu begegnen.

-    unter Einbeziehung fachlich versierter Dritter (z.B. Träger der Wohnungslosenhilfe) zu prüfen, welche jener Wohnungen, welche nicht für die Raumnot in den Schulen benötigt werden, geeignet sind  zur Unterbringung und Versorgung bedürftiger und wohnungsloser Personen und welche Möglichkeiten und Konzepte es hierbei gibt, diese Nutzungen insbesondere mit der Lage der Wohnungen zu vereinbaren.          

 

Bei jenen übrigen Wohnungen, welche geeignet sind zur Unterbringung und Versorgung bedürftiger und wohnungsloser Personen wird das Bezirksamt gebeten

 

-    zu prüfen, ob diese an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften überlassen werden können mit der Auflage, diese instand zu halten und an bedürftige und wohnungslose Personen zu vermieten.

-    diese Wohnungen zur Unterbringung von von Gewalt betroffenen Frauen bzw. wohnungsloser Frauen, Alleinerziehender oder Familien zu nutzen und z.B. Unterbringungskonzepte wie Housing First oder Betreutes Wohnen hier mit geeigneten Trägern zu realisieren.

-    entsprechend keine Dienstwohnungszuweisung mehr vorzunehmen. Bestehende Mietverträge und Dienstwohnungszuweisungen bleiben hiervon unberührt.

 

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Nein-Stimme der Fraktion der FDP, 1 Enthaltung der Fraktion Bü90/Die Grünen).
 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrages (4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Enthaltungen der Fraktion Die Linke).

 

 

Die BVV folgt der Empfehlung.

 

 

Begründung:

Der schriftlichen Anfrage 347/V ist zu entnehmen, dass das Bezirksamt im Besitz von 38 Wohnungen ist, wovon zwei sogar leer stehen. Zwar befinden sich diese nicht im besten Zustand und in bester Lage; dennoch ist es vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und hiermit verbundener erheblicher Probleme für wohnungslose und schutzbedürftige Personen Wohnraum anzumieten angebracht, eine Neuausrichtung der Vermietungspraxis bezirklicher Wohnungen vorzunehmen. Die Versorgung mit Wohnraum ist die soziale Frage in Mitte und das Bezirksamt sollte die bezirklichen Wohnungen entsprechend im Hinblick auf die soziale Lage von Personen vermieten. Die derzeitige Vermietungspraxis im Bezirksamt mit Dienstwohnungszuweisungen ist daher nicht mehr zeitgemäß.

 

 
 

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