Drucksache - 1244/V
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie die bezirklichen Wohnungen zukünftig primär zur Unterbringung und Versorgung bedürftiger und wohnungsloser Personen zur Verfügung gestellt werden können.
Hierzu wird das Bezirksamt gebeten,
- darzulegen, welche Wohnungen zwingend zur Linderung der akuten Raumnot an den Schulen bzw. zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs benötigt werden und welche alternativen Möglichkeiten bestehen, der Raumnot vor Ort zu begegnen. - unter Einbeziehung fachlich versierter Dritter (z.B. Träger der Wohnungslosenhilfe) zu prüfen, welche jener Wohnungen, welche nicht für die Raumnot in den Schulen benötigt werden, geeignet sind zur Unterbringung und Versorgung bedürftiger und wohnungsloser Personen und welche Möglichkeiten und Konzepte es hierbei gibt, diese Nutzungen insbesondere mit der Lage der Wohnungen zu vereinbaren.
Bei jenen übrigen Wohnungen, welche geeignet sind zur Unterbringung und Versorgung bedürftiger und wohnungsloser Personen wird das Bezirksamt gebeten
- zu prüfen, ob diese an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften überlassen werden können mit der Auflage, diese instand zu halten und an bedürftige und wohnungslose Personen zu vermieten. - diese Wohnungen zur Unterbringung von von Gewalt betroffenen Frauen bzw. wohnungsloser Frauen, Alleinerziehender oder Familien zu nutzen und z.B. Unterbringungskonzepte wie Housing First oder Betreutes Wohnen hier mit geeigneten Trägern zu realisieren. - entsprechend keine Dienstwohnungszuweisung mehr vorzunehmen. Bestehende Mietverträge und Dienstwohnungszuweisungen bleiben hiervon unberührt.
Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Nein-Stimme der Fraktion der FDP, 1 Enthaltung der Fraktion Bü90/Die Grünen). Der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrages (4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Enthaltungen der Fraktion Die Linke).
Die BVV folgt der Empfehlung.
Begründung: Der schriftlichen Anfrage 347/V ist zu entnehmen, dass das Bezirksamt im Besitz von 38 Wohnungen ist, wovon zwei sogar leer stehen. Zwar befinden sich diese nicht im besten Zustand und in bester Lage; dennoch ist es vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und hiermit verbundener erheblicher Probleme für wohnungslose und schutzbedürftige Personen Wohnraum anzumieten angebracht, eine Neuausrichtung der Vermietungspraxis bezirklicher Wohnungen vorzunehmen. Die Versorgung mit Wohnraum ist die soziale Frage in Mitte und das Bezirksamt sollte die bezirklichen Wohnungen entsprechend im Hinblick auf die soziale Lage von Personen vermieten. Die derzeitige Vermietungspraxis im Bezirksamt mit Dienstwohnungszuweisungen ist daher nicht mehr zeitgemäß.
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