Drucksache - 1199/V
Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Liegen für die menschlichen Exponate im “Medizin Historischen Museum” entsprechende Einwilligungserklärungen vor (Vergleiche Anforderung an das Körperweltenmuseum)? Frage 1a: Wenn nein: Warum wird hier anders als beim Museum für Körperwelten verfahren? Hintergrund: Pressemitteilung vom 29.03.2018: „Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Sache Körperwelten: Rechtsauffassung des Bezirksamtes Mitte bestätigt!“
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