Drucksache - 1090/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage zur Beschlussfassung ist Bestandteil der Konsensliste B und wird ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 12. März 2018 Abt. Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.:
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über die in einer zusammengefassten Anlage beigefügten Vorschlagslisten für Schöffen/Schöffinen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Aufnahme der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern, sowie der nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbezirk Mitte von Berlin in die als Anlage beigefügten Vorschlagslisten 1. – 5. für Schöffen/Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023, wird zugestimmt.
A) Begründung:
- vom Präsidenten des Landgerichts für das Landgericht Berlin 85 Hauptschöff*innen und 134 Hilfsschöff*innen angefordert, - von der Präsidentin des Amtsgerichts für die Amtsgerichtsbarkeit 38 Hauptschöff*innen und 59 Hilfsschöffen*innen angefordert, - vom Präsidenten des Verwaltungsgericht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 30 ehrenamtliche Richter*innen angefordert. Insgesamt sind damit 346 Personen für diese Ehrenämter zu wählen.
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen, wie erforderliche Haupt- und Hilfsschöff*innen bzw. Richter*innen benötigt werden.
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind diesen Voraussetzungen entsprechende neue Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen. Die vom Wahlamt des BA Mitte erstellten beigefügten Listen 1. – 5. umfassen daher insges. 742 Personen. Da die Vorschlaglisten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen sollen, ist bei der Listendarstellung zur besseren Übersichtlichkeit auch nach Geschlecht differiert worden.
Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt hatten die Möglichkeit, sich in ihrem jeweiligen Wohnbezirk für dieses Ehrenamt freiwillig zur Verfügung zu stellen. Durch öffentliche Aufrufe in den Medien, durch Einrichtung und Bewerbung unserer Internetseite https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wahlamt-volksbegehren/artikel.244239.php und Anschreiben an Verbände und Organisationen wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die 461 Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbezirk Mitte, die sich auf die Aufrufe gemeldet haben, sind in den Listen 1. Vorschlagliste für Schöffen – „Freiwillige – weiblich“ erfasst (7 Seiten) sowie 2. Vorschlagliste für Schöffen – „Freiwillige – männlich“ (8 Seiten) erfasst und in der Liste 5. „Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Verwaltungsgericht Berlin“ (3 Seiten) zusammengefasst (Anmerkung: Amts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in getrennten Listen zu erfassen). Da die Zahl solcher freiwilligen Meldungen erheblich zu gering war, wurden dem Bezirk eine nach dem Zufallsprinzip erstellte Liste mit den Namen von 1200 „Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bezirk Mitte zum Zwecke der Auffüllung fehlender Meldungen für die Ausübung eines Schöffenamtes“ vom Landesamt für Ordnungsaufgaben (LABO) in Berlin zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Daten entstammen dem automatisierten Einwohnerregister Berlins. Alle in dieser Liste geführten Personen wurden vom Bezirkswahlamt angeschrieben. In dem Anschreiben (s. Anlage), wurden die Personen über die rechtlichen Grundlagen der Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste informiert, über die Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamtes belehrt und um fristgerechte Rückgabe eines ausgefüllten Fragebogens mit den persönlichen Daten der angeschriebenen Person gebeten. Bürgerinnen und Bürger aus dieser nach dem Zufallsprinzip zusammengestellten Gruppe, die auf das Anschreiben ihre Bereitschaft zur Übernahme des Schöffenamtes erklärt haben, sind in der Liste 3. „Vorschlagliste für Schöffen - Vorläufige Vorschläge Zufallsprinzip weiblich“(4 Seiten) sowie 4. „Vorschlagliste für Schöffen - Vorläufige Vorschläge Zufallsprinzip männlich“ (4 Seiten), zusammengefasst.
Die in der Anlage zusammengeführten Listen 1. - 5. umfassen mit 742 Personen geringfügig mehr, als die gesetzlich mindestens erforderliche Anzahl von 692 Personen.
In den Vorschlagslisten wurden entsprechend den Vorschriften des GVG Personen nicht berücksichtigt, die die in den §§ 32 bis 35 GVG enthaltenen Ablehnungsgründe geltend gemacht haben, bzw. aufgrund dieser Vorschriften nicht zum Schöffenamt berufen werden dürfen.
Die zusammengeführte Vorschlagsliste ist mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen.
B) Rechtsgrundlage: § 16 (1) i. V. m. § 36 (2) Bezirksverwaltungsgesetz §§ 31 bis 38 und 57 Gerichtsverfassungsgesetz
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.
Berlin, den 13.03.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer |
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