Drucksache - 1030/V  

 
 
Betreff: Logo für Leitlinien: Endlich umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag, Konrad 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 13.02.2018
2. Beschluss vom 22.02.2018
3. VzK vom 18.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.06.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1030/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Logo für Leitlinien: Endlich umsetzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1030/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, wie in den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung dargelegt und durch Drucksache 0481/V durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, ein Logo für die Leitlinien zu entwickeln, welches eine Wiedererkennbarkeit hinsichtlich der Leitlinien ermöglicht.

 

 

Das Bezirksamt hat am  12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte hat gemeinsam mit der Bürgerschaft und der Bezirkspolitik einen „Beteiligungsslogan“ entwickelt, der als neue Marke für Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte fungiert und zukünftig auf Informationsmaterialien zu Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen des Leitlinienprozesses abgedruckt wird. Beteiligungsverfahren sollen dadurch für die Bürgerinnen und Bürger leichter zu erkennen sein, sich deutlich von anderen Publikationen des Bezirks abheben und zur Teilnahme an Entscheidungsfindungsprozessen motivieren.

 

Die Entwicklung des Slogans selbst stellte ein Beteiligungsverfahren dar und auch die letztliche Entscheidung über den Slogan wurde gemeinsam mit den Teilnehmenden des Verfahrens getroffen. So fand das Beteiligungsverfahren auf den Ebenen Mitgestaltung und Mitentscheidung statt.

 

Das Beteiligungsverfahren beinhaltete zwei verschiedene Komponenten. Die Bürgerinnen und Bürger wurden zum einen dazu aufgefordert, eigene Ideen für einen Beteiligungsslogan einzubringen. Im Sinne eines transparenten Verfahrens wurden alle eingehenden Vorschläge auf der Webseite des Büros r Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Zum anderen hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auf die Mitgliedschaft in der Entscheidungsjury zu bewerben.

 

gliche Beteiligungsslogans wurden im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ermittelt. Hierfür wurde u.a. auf einem Informationsflyer, der an Multiplikator*innen innerhalb und außerhalb des Bezirks mit der Bitte um Weiterleitung gesandt wurde, (z.B. Stadtteilkoordinationen, Ansprechpartner*innen für Bürgerbeteiligung innerhalb der Fachämter, Bürgerinitiativen, etc.) geworben. Daneben erfolgte die Herausgabe einer Pressemitteilung, die gezielte Ansprache über Stadtteilmagazine, die Bewerbung des Verfahrens in den Sozialen Medien über die Pressestelle des Bezirksamtes, sowie der Aufruf zur Beteiligung auf der Webseite des Büros für Bürgerbeteiligung und auf der berlinweiten Beteiligungsplattform mein.berlin.de. Die Vorschläge mussten das Kriterium erfüllen, dass keine abwertenden, diskriminierenden oder beleidigenden Inhalte enthalten sind. Die Entscheidung erfolgte anschließend durch eine achtköpfige Jury, bestehend aus vier Personen der Bürgerschaft, zwei Verwaltungsmitarbeiter*innen sowie zwei Mitgliedern der BVV Mitte.

 

Der Beteiligungsslogan Mittemachen Misch mit in Mitte! wird aktuell grafisch professionell aufbereitet, um ihn zu bewerben und auf Druckmaterialien zu verwenden.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 12.06.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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