Drucksache - 0857/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0857/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Vorkaufsrecht für Reinickendorfer Str. 74/ Schulstraße 40 anwenden! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0857/V)
Das Bezirksamt wird ersucht: Den Käufer des Grundstücks Reinickendorfer Str. 74 / Schulstraße 40, 13347 Wedding, zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit mindestens folgenden Inhalten zu verpflichten: - Langfristiger Verzicht auf die Begründung von Wohn- oder Teileigentum an dem Kaufgrundstück einschließlich des in § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB geregelten Falles, - Langfristige Einhaltung der bezirklichen Genehmigungskriterien im Erhaltungsgebiet Leopoldstraße für alle bewohnten und leerstehenden Wohnungen, - Langfristige Einhaltung der gebietsspezifischen Mietobergrenzen im Erhaltungsgebiet Leopoldstraße für alle bewohnten und leerstehenden Wohnungen
Sollte der Käufer den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung ablehnen, wird das Bezirksamt ersucht, das bezirkliche Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen und unverzüglich alle hierfür notwendigen Maßnahmen einzuleiten, die eine Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Fristen gewährleistet.
Das Bezirksamt hat am 12 .06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Für das Grundstück Reinickendorfer Str. 74/Schulstraße 40 wurde bereits am 01.08.2017 das beantragte Negativzeugnis erteilt. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine auf Tatsachen gestützten Hinweise darauf vor, dass der Erwerber des Grundstücks dieses entgegen den Zielen und Zwecken der sozialen Erhaltungsverordnung Leopoldplatz entwickeln wird. Daher gab es keine rechtliche Grundlage zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Zudem bestanden zu diesem Zeitpunkt noch nicht die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Ausübung der Vorkaufsrechte, da seinerzeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen noch ein einheitliches Verfahren abgestimmt wurde. Diese Voraussetzungen wurden mit dem Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen vom 15.08.2017 über ein „Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin“ sowie mit dem Beschluss des Bezirksamtes Mitte vom 19.12.2017 über die „Richtlinien zur Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 24 Abs. 1 Satz1 Nr. 4 BauGB“ geschaffen. Seit dem Bezirksamtsbeschluss werden alle Grundstücksverkäufe in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk geprüft und – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder die Ausübung des Vorkaufsrechtes angestrebt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 12.06.2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |